SZ + Pirna
Merken

Detektor-Fund: Ist das Müll oder wertvoll?

Nach verlorenem Schmuck darf man auch die Suche gehen. Auf alle anderen Funde hält der Freistaat die Hand drauf und kommt schon mal zur Hausdurchsuchung.

Von Heike Sabel
 1 Min.
Teilen
Folgen
Dr. Ingo Kraft ist Referatsleiter im Landesamt für Archäologie und weiß, wo die Gefahren beim Sondeln liegen.
Dr. Ingo Kraft ist Referatsleiter im Landesamt für Archäologie und weiß, wo die Gefahren beim Sondeln liegen. © Landesamt für Archäologie Sachsen

Sich einen Metalldetektor kaufen, das darf man. Doch was darf man damit wo suchen? Den verlorenen Ehering, eine Kette oder ein Armband? Und was, wenn man dabei etwas ganz anderes findet? Dr. Ingo Kraft ist Referatsleiter im Landesamt für Archäologie und sagt, was unter welchen Voraussetzungen erlaubt ist und wann man sich Ärger einhandelt.

Haben Sie oder jemand aus Ihrer Familie schon mal ein Schmuckstück verloren, Herr Kraft?

Natürlich, das passiert ja häufiger, als man denkt.

Und haben Sie das gute Stück wiedergefunden?

Nein, wie wohl bei den meisten.

Jemanden mit einer Metallsonde zu engagieren, ist Ihnen nicht in den Sinn gekommen?

Seit ich hier in Sachsen bin, weiß ich, dass das hier nicht so einfach ist. Auf jeden Fall würde ich mich absichern, was erlaubt ist und was nicht.

Das wissen Sie ja selbst am besten...

Das ist eigentlich ganz einfach: Wenn ich meinen Ehering zum Beispiel auf der Bobbahn in Altenberg verloren habe, ist es kein Problem, wenn da jemand mit der Sonde beim Suchen behilflich ist. Aber irgendwo in der freien Landschaft sieht das schon ganz anders aus.

Warum?

Weil Funde, die entdeckt werden, in Sachsen dem „Großen Schatzregal“ unterliegen und gemeldet und abgegeben werden müssen.

Das heißt?

Als Beispiel: Wenn ich am Ackerrand, wo sich ein bronzezeitliches Hügelgräberfeld befindet, mit der Metallsonde ein Ringlein finde und es ausgrabe, ist nicht nur das Ringlein weg, sondern die schützenswerte archäologische Gesamtsituation zerstört, der ich jetzt einen wichtigen Fund entnommen habe. Der Sondengänger kann ja nicht automatisch von dem Gräberfeld etwas wissen, das er mit seinem Ausgraben nun massiv zerstört hat.

Das kann ja aber auch passieren, wenn er eine Genehmigung hat...

Eben nicht. Die lizensierten Sondler, also die mit einer Genehmigung, teilen dem zuständigen Archäologen vorher mit, wo sie sondeln, und schicken einen Plan. Ich überprüfe als zuständiger Archäologe das angemeldete Suchgebiet und würde in diesem Fall der Person sagen, dass sie im Bereich des vom Pflug verschliffenen Gräberfeldes nicht sondeln gehen soll, in einem gewissen Abstand dazu könne sie suchen.

Stichwort Genehmigung. Wie kommt man dazu?

Das ist relativ einfach. Man schreibt uns, wer man ist und dass man Interesse hat. Daraufhin wird man zu einem Gespräch eingeladen. Es ist uns wichtig, die Person persönlich kennenzulernen. Außerdem wird das kleine polizeiliche Führungszeugnis gefordert, das ohne Eintragungen sein soll. Nach dem Gespräch folgt ein Termin für die Schulung im Freien. Die ist an einem Sonnabendnachmittag und kostenlos. Danach erhält man das Zertifikat, das für ein Jahr gültig ist.

Was ist nach einem Jahr?

Dann kann man es verlängern lassen. Das erfolgt auf Antrag vor Ablauf des Jahres. Man kann auch mal pausieren. Eine nochmalige Schulung ist dann nicht notwendig. Voriges Jahr gab es in Sachsen 153 lizensierte Sondengänger, davon 15 Männer und eine Frau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. In ganz Sachsen sind es neun Frauen.