Ende des Jahres läuft die gesetzliche Grundlage der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. Für die Beschäftigten im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte sie bis jetzt keine Auswirkungen. Die von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen im Kreis haben nach Angaben des Landratsamts mit Stand vom 6. Oktober 3.885 Beschäftigte ohne einen Impf- oder Genesenen-Nachweis gemeldet. Bisher hat der Landkreis nach eigenen Angaben weder Bußgelder erhoben, noch ein Betretungsverbot gegen ungeimpfte Angestellte ausgesprochen - ein ähnliches Bild wie in den anderen ostsächsischen Landkreisen.
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