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12.000 legale Schusswaffen im Kreis

Sportschützen und Jäger besitzen Tausende Gewehre und Pistolen. Welche Gefahr geht davon aus?

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Von Christoph Scharf

Ein NPD-Mitglied im Kreis Bautzen besitzt ganz legal sieben Schusswaffen – diese Nachricht sorgte vergangene Woche für Diskussionen. Wer darf eigentlich Gewehre und Pistolen besitzen? Die Entscheidung darüber trifft der Landkreis. Die SZ sprach deshalb mit René Burk, Chef des Kreis-Ordnungsamts und Claus-Peter Stille, dem zuständigen Sachgebietsleiter.

Wie viele Waffen sind aktuell im Landkreis Bautzen registriert?

Derzeit befinden sich im Landkreis ganz legal 12.000 erlaubnispflichtige Schusswaffen in privater Hand. 5.600 Pistolen und Gewehre entfallen auf Sportschützen, 5 500 auf Jäger, der Rest auf Sammler, Tierärzte oder Erben – etwa Witwen oder Nachkommen von Waffenbesitzern.

Zu den 12.000 erlaubnispflichtigen Waffen kommt eine unbestimmte Anzahl erlaubnisfreier Schusswaffen, wie Luftdruck- oder Schreckschusswaffen. Wer solche in der Öffentlichkeit führen will, braucht einen Kleinen Waffenschein – den haben rund 500 Leute im Landkreis.

Wer hat überhaupt das Recht, eine Schusswaffe zu kaufen?

Um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu kaufen, braucht man eine Waffenbesitzkarte. Die gibt es beim Kreis-Ordnungsamt. Dafür müssen Interessenten allerdings drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen zuverlässig sein, ein Bedürfnis und entsprechende Sachkunde nachweisen.

Als „zuverlässig“ zu gelten, ist relativ einfach: Man darf nicht psychisch krank und weder drogen- noch alkoholabhängig sein. Außerdem sind Vorstrafen ein Ausschlussgrund. Ein einfacher Ladendiebstahl oder eine einzelne Trunkenheitsfahrt reichen aber nicht, um jemandem die Schusswaffe zu verweigern. Straftaten, die deutlich darüber hinaus gehen, schon.

Schwieriger ist es, das nötige „Bedürfnis“ nachzuweisen. Automatisch haben das lediglich Jagdschein-Inhaber. Sportschützen müssen in einem von 40 im Landkreis anerkannten Schützenvereinen Mitglied sein. Die „Sachkunde“ weisen sie mit einer Prüfung nach, bei der auch rechtliche Kenntnisse überprüft werden – etwa zum Thema Notwehr. Außerhalb dieser beiden Gruppen ist es kaum möglich, eine Erlaubnis zum Waffenkauf zu erhalten. „Wir erhalten regelmäßig Anträge von Bürgern, die sich bedroht fühlen“, sagt Amtsleiter René Burk. Etwa von Juwelieren, Taxifahrern, Autohändlern. Eine Erlaubnis erhalten die allerdings nie. „Für solche Fälle gibt es Wach- und Personenschutzfirmen.“

Aus „politischen Gründen“ darf der Landkreis keine Waffe verweigern. „Das lässt das Gesetz nicht zu.“ Eine reine NPD-Mitgliedschaft reicht nicht aus. Anders sieht es aus, wenn jemand weiter für eine verbotene Organisation tätig ist – etwa für die Skinheads Sächsische Schweiz.

Wie wird kontrolliert, dass von den Waffen keine Gefahr ausgeht?

Der Landkreis prüft alle drei Jahre, ob Waffenbesitzer noch als „zuverlässig“ gelten. Dafür gibt es eine Abfrage im Vorstrafenregister, bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Taucht dabei ein relevantes Verfahren auf, kann die Erlaubnis entzogen werden. Das kommt nur selten vor: 2011 und 2012 jeweils ganze sieben Mal – bei 2.500 registrierten Waffenbesitzern im Landkreis.

Außerdem prüft das Amt, ob Waffen und Munition vorschriftsmäßig in Tresoren gelagert werden. Das ist wichtig, damit Einbrecher oder Kinder nicht einfach an Pistolen kommen. Ein Beispiel: Der Amoklauf von Winnenden war nur dadurch möglich, weil der Vater des Täters seine Pistole im Schlafzimmer aufbewahrte.

Was für Straftaten werden mit legalen Waffen im Landkreis begangen?

Dem Landkreis ist nicht bekannt, dass in den letzten Jahren jemand eine erlaubnispflichtige Schusswaffe benutzt hat, um Straftaten zu begehen. Angezeigt wurde lediglich das Herumschießen mit Luftgewehren. Dazu kam ein Verkauf einer Waffe an jemanden, der in dem Moment noch keine Genehmigung besaß. Außerdem wurden einzelne Jagdunfälle untersucht.

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