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39-Jähriger gesteht Mitgliedschaft in Terrorgruppe

Am Oberlandesgericht hat der dritte Prozess gegen die rechtsextreme  Oldschool Society begonnen. Der Angeklagte berichtet von seinem Leben in der Gruppe.

Von Alexander Schneider
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Marco K. sitzt neben seinem Anwalt auf der Anklagebank.
Marco K. sitzt neben seinem Anwalt auf der Anklagebank. © SZ/Alexander Schneider

Dresden. Am Mittwoch hat am Oberlandesgericht (OLG) Dresden der zweite Prozess gegen ein Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe Oldschool Society (OSS) begonnen. Auch der 39-jährige Marco K. aus Braunschweig muss sich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung von Sprengstoffanschlägen verantworten.

Verteidiger Andreas Gumprich hat unmittelbar nach Verlesung der Anklage um ein Rechtsgespräch mit dem Staatsschutzsenat gebeten. "Mein Mandant will die Sache so schnell wie möglich aus der Welt schaffen", sagte der Anwalt. Der 39-Jährige werde sich zu den ihm vorgeworfenen Sachverhalten äußern. Das Wort Geständnis hatte Gumprich dabei jedoch nicht in den Mund genommen. Das machte dann Thomas Fresemann, der Vorsitzende Richter des Senats. Eine Verfahrensverständigung hält der Senat nicht für zweckmäßig, eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren allerdings schon. Marco K. habe nach Aktenlage keine dominierende Stellung in der OSS innegehabt. Dies und die lange Zeit seit der Enttarnung der Terrorgruppe, sprächen deutlich für den Wunsch des Angeklagten.

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hatte sich die OSS in der zweiten Jahreshälfte 2014 gegründet, sich eine feste Organisationsstruktur gegeben und in der Folge zunehmend radikalisiert. Der Staatsanwalt wiederholte in seiner Anklage die kurze Geschichte der OSS und die Vorwürfe gegen K. Zweck sei es gewesen, die rechtsextreme Ideologie auch mit der Begehungen von Gewalttaten durchzusetzen. Als erste Gewalttat sei ein Anschlag mit Sprengstoff auf eine Asylunterkunft in oder bei Borna geplant gewesen. Die Gruppe habe sich Anfang Mai eigens dazu illegale Sprengkörper in Tschechien besorgt. Es sind weitgehend die gleichen illegalen Böller, wie sie von der Gruppe Freital und anderen rechtsextremen Gruppen gerne genutzt wurden. Die Polizei kam der Umsetzung dieser Anschlagsziele jedoch zuvor und nahm die vier Hauptbeschuldigten am 6. Mai 2015 fest.

Die Führungsriege der OSS bestand aus drei Männern und einer Frau – dem Präsidenten, seinem Vize, der Schriftführerin und dem Pressesprecher. Sie wurden bereits 2017 am OLG München zu Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

Anfang Februar hat der zweite OSS-Prozess begonnen, nun am OLG Dresden im eigens für Terrorverfahren umgebauten Gerichtssaal am Hammerweg. Daniel A. (43) aus Chemnitz und Marcel L. (30) aus Mecklenburg-Vorpommern werden weitgehend dieselben Vorwürfe gemacht wie nun Marco K. Allerdings stammte die Anklage der ersten beiden Männer von der Generalbundesanwaltschaft aus Karlsruhe, während die Anklage gegen K. von der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft erstellt wurde. Das hatte zur Folge, dass der Senat die beiden Verfahren nicht verbinden konnte – obwohl es sich um die identischen Vorwürfe handelt und in der Beweisaufnahme auch dieselben Zeugen vernommen werden müssen. In den folgenden Sitzungstagen bis Ende Mai wird aber zumindest die Beweisaufnahme beider Verfahren verbunden, sodass die Zeugenaussagen für beide Hauptverhandlungen genutzt werden können, wie es der Vorsitzende eingangs erklärte.

Danach berichtete Marco K. von seinem Leben, wie er zu der Gruppe geraten ist, die sich dann OSS nannte. „Das war wie eine Familie für mich, die ich nie hatte“, sagte der 39-Jährige. Der Prozess wird fortgesetzt.