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Wann darf ein Wolf geschossen werden?

Zum zweiten Mal ging es jetzt vor Gericht um die Abschussgenehmigung für ein Tier aus dem Rosenthaler Rudel. Ein Urteil gibt es nicht, aber etwas mehr Klarheit.

Von Theresa Hellwig
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Für einen Wolf aus dem Rosenthaler Rudel erteilte der Kreis Bautzen 2017 eine Abschussgenehmigung. Die war jetzt Thema vor dem Verwaltungsgericht Dresden.
Für einen Wolf aus dem Rosenthaler Rudel erteilte der Kreis Bautzen 2017 eine Abschussgenehmigung. Die war jetzt Thema vor dem Verwaltungsgericht Dresden. © Symbolfoto: dpa

Bautzen. 60 Nutztiere, das geht aus der Statistik der Fachstelle Wolf hervor, sind im Jahr 2019 allein in der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal von Wölfen erlegt worden. Das Rosenthaler Wolfsrudel – es hat sich durch die vielen Risse mittlerweile einen Namen gemacht. Immer wieder sind Rufe nach Abschüssen laut geworden. Besonders laut wurden sie 2017. Damals erteilte der Landkreis Bautzen sogar eine Abschussgenehmigung für ein Problemtier. Erschossen wurde der Wolf daraufhin zwar nicht, dennoch hat sich am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Dresden an einem zweiten Verhandlungstag mit der Genehmigung befasst. Denn der Umweltverband Grüne Liga hatte gegen die Erlaubnis geklagt.

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