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Blutspur überführt Automatenknacker

Ein Dresdner soll Parkautomaten in der Sächsischen Schweiz und im Harz geplündert haben. Das Gericht speist er mit Ausreden ab.

Von Domokos Szabó
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Tatort Parkhaus „Am Winterbergtor“ im Harz. Weitere Diebstähle gab es in Königstein und an der Bastei.
Tatort Parkhaus „Am Winterbergtor“ im Harz. Weitere Diebstähle gab es in Königstein und an der Bastei. © Ivonne Sielaff

Der Dresdner Rick M. legte besonderen handwerklichen Fleiß an den Tag. Dies allerdings nur im kriminellen Bereich. 

Zumindest geht das so aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hervor. Der 49-jährige Deutsche soll in der Sächsischen Schweiz, im Dresdner Umland und im Harz 32 Parkautomaten aufgebohrt haben, um an das Geld in den Kassetten zu gelangen.

Obwohl der Täter professionell vorging, Überwachungskameras ausschaltete und genau wusste, wie und wo man den Bohrer ansetzt, waren seine Bemühungen nur in weniger als der Hälfte aller Fälle von Erfolg gekrönt. Oft waren die Automaten schon leer oder es ließen sich nur ein paar Münzen erbeuten. Doch die Masse macht es: Alles in allem nahm der mutmaßliche Täter 2018 und 2019 fast 17 300 Euro ein – und verursachte dabei einen Schaden von schätzungsweise 30 000 Euro. Spektakulärster Fall war das Plündern der drei großen Blechkästen im Harz im Parkhaus „Am Winterbergtor“. Ganze 6 500 Euro sind dort Anfang 2019 gestohlen worden. Das Wernigeröder Rathaus musste sich danach viel Spott und Häme gefallen lassen. Viel früher, so die Kritiker, hätten die Automaten regulär geleert werden können.

Alle drei Blechkästen im Parkhaus "Am Winterbergtor" bohrte der Täter auf. Die Beute: 6.500 Euro.
Alle drei Blechkästen im Parkhaus "Am Winterbergtor" bohrte der Täter auf. Die Beute: 6.500 Euro. © Ivonne Sielaff
Der Täter wusste, wie er an die Geldkassetten kommt. Ähnliche Fälle gab es auch in der Sächsischen Schweiz.
Der Täter wusste, wie er an die Geldkassetten kommt. Ähnliche Fälle gab es auch in der Sächsischen Schweiz. © Ivonne Sielaff

Weitere Fälle aus Moritzburg, Nünchritz, Bad Schandau, Hohnstein, Rosenthal-Bielatal und Altenberg wurden ebenfalls Teil der Anklage. Eine ansehnliche Beute gab es mit 5 300 Euro am letzten Tag des Jahres 2018 im Parkhaus der Festung Königstein. Die 262 Euro, die der Kriminelle am Basteiparkplatz mitgehen ließ, waren dagegen nur Peanuts.

Nicht die Observierung durch die Polizei, sondern eine Blutspur auf ebendiesem Parkplatz überführte schließlich den mutmaßlichen Dieb. Offenbar hat er sich beim Aufbohren des Automaten verletzt und tupfte die Wunde mit einem Wattepad ab. Dieses blieb am Tatort zurück und lieferte den Ermittlern ein starkes Indiz. Die DNA-Prüfung brachte sofort einen Treffer, weil der 49-Jährige einschlägig vorbestraft ist. Seit 1994 ist er 15 Mal zu Freiheitsstrafen verurteilt worden – ausschließlich wegen Diebstahls.

Zuletzt bekam der gelernte Bergbautechniker in einem Berufungsverfahren von dem Landgericht Dresden ein Jahr und vier Monate aufgebrummt. Die Anklage wegen besonderen schweren Diebstahls in 18 und des Versuchs in all den anderen Fällen nahm der großgewachsene, sportliche Mann mit den kurzen Haaren im Pirnaer Gerichtssaal ohne Regung auf.

Mit der Justiz wollte er während der Untersuchungshaft nicht kooperieren. Wohl wissend, dass ihm die meisten in den Akten stehenden Taten nur schwer nachzuweisen wären, schwieg er zu den Vorwürfen. Daran änderte auch nichts, dass ihm für ein Geständnis eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren in Aussicht gestellt wurde.

Erst wenige Tage vor der Verhandlung schickte der Angeklagte ein langes Schreiben ans Gericht. „Mit abenteuerlichen Ausreden“, wie Richter Andreas Beeskow sagt. So räumte er zwar ein, vor der angeblichen Tat in Königstein gewesen zu sein, aber nur um mal kurz Aushänge anzuschauen oder ein Flyer abzuholen. Auch konnte der Alg II-Empfänger nicht schlüssig erklären, wieso er zweimal hintereinander für kurze Zeit in den Harz gefahren ist. Zugegeben hat er lediglich den Diebstahl am Basteiparkplatz – den er ja wegen der Blutspur ohnehin kaum hätte leugnen können.

Das Pirnaer Schöffengericht sah zumindest in den drei Fällen Harz, Königstein und Bastei die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verurteilte ihn unter Einbeziehung der Strafe vom Landgericht zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis – ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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