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Bombendrohungen: Täter verurteilt

In Großröhrsdorf waren Rathaus und Volksbank Ziel von Drohanrufen. Die Urteile fielen unterschiedlich aus.

Von Reiner Hanke
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Polizeieinsatz vor einem Jahr am Rathaus in Großröhrsdorf. Wegen einer Bombendrohung musste das Gebäude evakuiert werden. Der Täter wurde inzwischen verurteilt.
Polizeieinsatz vor einem Jahr am Rathaus in Großröhrsdorf. Wegen einer Bombendrohung musste das Gebäude evakuiert werden. Der Täter wurde inzwischen verurteilt. © xcitepress/ce

Großröhrsdorf. Es ist jetzt fast ein Jahr her: Damals ging im Großröhrsdorfer Rathaus ein Drohanruf ein – eine Bombendrohung. Eine ganze Batterie von Polizeiautos rückte an und riegelte das Rathaus ab. Es entstand eine Situation, die die Belegschaft so noch nicht erlebt hatte. Die sie auch nicht so schnell vergessen wird. Im vorigen Spätsommer berichtete die SZ über Ermittlungserfolge. Jetzt stand der Täter vor Gericht.

Es habe ihm die Sprache verschlagen, erinnerte sich später der Ordnungsamtsleiter Sten Rank, als der Anruf in seinem Ressort einging. So etwas sei in einer kleinen Stadt ja außergewöhnlich. Der Täter drohte, das Rathaus zu sprengen. Die Ansage war deutlich: „Bitte verlassen Sie das Rathaus. Es wird in zehn Minuten gesprengt.“ Die Fassungslosigkeit nach dieser Ankündigung hielt aber nur sehr kurz an, schrieb die SZ damals. „Es war ein Schock“, so Sten Rank heute. Der sei aber schnell überwunden worden. Amtsleiter Rank ist selbst auch der Sicherheitsbeauftragte. Er könne die Belegschaft auch ein Jahr danach nur loben für ihre Besonnenheit. Der Notfallplan lief wie am Schnürchen. Innerhalb weniger Minuten waren alle Frauen und Männer am Sammelplatz angekommen und harrten der Dinge.

Explosion blieb aus

Letztlich blieb die Explosion aus. So erwies sich Stunden später nach akribischer Untersuchung der Polizei der Anruf als leere Drohung. Der Täter musste sich jetzt vor dem Kamenzer Amtsgericht verantworten: wegen Störung des öffentlichen Friedens unter Androhung einer Straftat. Die Anklage richtete sich gegen einen damals 57-jährigen Großröhrsdorfer. Der Justiz war der Mann bekannt. Wegen kleinerer Delikte wie Fahrens ohne Führerschein sei er aufgefallen, so Amtsgerichtsdirektor Dr. Philipp Majunke.

Ein Jahr Gefängnis lautetet das Urteil, ausgesetzt zur Bewährung, erklärt Dr. Philipp Majunke. Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt. Sie tue ihm leid. Er habe die Konsequenzen nicht bedacht und sich entschuldigt. Das Motiv sei in der Verhandlung nicht klargeworden. Ob er einen schlechten Tag hatte oder Alkohol im Spiel war? Es bleibe im Dunkeln. Der Täter habe sich nicht auf das Thema eingelassen. Im Rathaus selbst konnte man sich nicht vorstellen, dass Unmut im Zusammenhang mit der Behörde der Hintergrund für den Anruf gewesen sein könnte. Dafür sah man keine Anhaltspunkte.

Der Amtsrichter ist sich sicher, dass das Gericht mit der Bewährungsstrafe deutlich gemacht hat, dass so eine Tat zu verurteilen ist. Das lasse sich nicht einfach abtun, sagt Ordnungsamtsleiter Rank. Der Schreck, die Evakuierung des Rathauses: „Es ist kein Dumme-Jungen-Streich.“ Das hatte auch schon Polizeisprecher Torsten Jahn klargestellt: Eine solche Drohung sei eine Straftat. Tätern kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Es könne je nach Fall aber auch mit einer Geldstrafe abgehen.

So wie bei dem zweiten Drohanruf. Wieder war Großröhrsdorf der Schauplatz, Opfer aber die Volksbankfiliale in der Stadt und die unverzüglichen Ermittlungen der Polizei – wie es hieß – waren wie im ersten Fall erfolgreich. Trotz unterdrückter Rufnummer kamen sie den Tätern auf die Spur. Diesmal war der Anruf aber nicht direkt in Großröhrsdorf eingegangen, sondern abends in der Dresdner Zentrale der Volksbank Dresden-Bautzen und wurde aufgezeichnet. Beim Abhören am Morgen, sei das natürlich ein Schock für die Mitarbeiterin gewesen, so Volksbanksprecher Thomas Lohse damals. Eine solche Situation habe etwas Unwirkliches, bis man sie tatsächlich realisiert. Im Volksbankfall kam es nicht zu einer Gerichtsverhandlung.

Per Strafbefehl verurteilt

Der Täter wurde per Strafbefehl verurteilt. Die Anklage lautete ebenfalls auf „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Staatsanwalt Christopher Gerhardi von der Staatsanwaltschaft Görlitz erklärt, der Täter wurde „zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.“ Das sind insgesamt 1.250 Euro. Die Entscheidung sei rechtskräftig. Der Täter habe die Drohung gestanden und Reue gezeigt. Es handelte sich um einen 74-jährigen Rentner aus Großröhrsdorf. Christopher Gerhardi: „Zum Motiv kann gesagt werden, dass er Kunde der Volksbank ist und wohl aus Verärgerung handelte.“ Offenbar war der Mann beim Abheben von Bargeld gescheitert. Was den Ärger dann noch vergrößerte, sei die „mangelnde Erreichbarkeit von Mitarbeitern“ gewesen. Im Vergleich zum Rathaustäter mag der Rentner glimpflicher davongekommen sein. Christopher Gerhardi schätzt ein: „Die vergleichsweise milde Strafe ist darauf zurückzuführen, dass der Angeklagte geständig und reuig war und nicht vorbestraft ist.“ Beim Strafmaß sei immer auch die Persönlichkeit des Angeklagten zu beurteilen, so Amtsgerichtsdirektor Dr. Majunke.

Außerdem dürfte die Sache für ihn mit der Geldstrafe noch nicht ausgestanden sein. Denn er müsse mit Schadensersatzforderungen der Volksbank und der beteiligten Einsatzkräfte rechnen. Und so ein Polizeieinsatz kann teuer werden. Solche Kosten können natürlich ebenso auch noch auf den Täter vom Rathaus zukommen. Für Großröhrsdorf waren die Drohungen ein Novum. Der Ordnungsamtschef hofft, dass es auch dabei bleibt.

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