Dresden. Auch in Corona-Zeiten dürfen Handwerker weiter arbeiten. Trotz Ausgangsbeschränkung sollen sie zumindest für Notreparaturen bei einem Wasserschaden, Heizungsausfall oder einer verstopften Toilette zur Verfügung stehen. Auch das Arbeiten in leeren Wohnungen ist nicht verboten, wenn etwa der Maler allein vor Ort ist. Weil Handwerker dafür Material brauchen und auch andere Betriebe weiterhin arbeiten, haben einige Dresdner Baumärkte wieder für jene geöffnet, die einen entsprechenden Nachweis, einen Gewerbeschein zum Beispiel, vorweisen können.
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