Corona-Vorfall bei einem Meißner Rettungseinsatz

Meißen. Lange mussten wir darauf warten: Am kommenden Montag öffnen die Friseure wieder ihre Salons. Voraussetzung sind strenge Hygieneregeln, die in den Geschäften in dieser Woche vorbereitet werden. Zu den verbindlichen Schutzmaßnahmen gehören ein Mund-Nasen-Schutz für Friseure und Kunden, das Händewaschen beim Betreten des Salons und das Waschen der Haare.
Die neuen Zahlen zeigen nur einen kleinen Anstieg. Im Landkreis Meißen wurden insgesamt 214 Menschen positiv getestet, das sind zwei mehr als am Vortag. 163 konnten die Quarantäne beenden, zwölf Patienten befinden sich in stationärer Behandlung, vier davon auf der Intensivstation. Für 92 Kontaktpersonen heißt es für zwei Wochen häusliche Isolation. Nach wie vor gibt es 14 Todesfälle in Zusammenhang mit Corona.
In Vertretung der Amtsärztin leitete Dr. Nicole Rodewald die Krisenstabsitzung am Montag. Er informierte zunächst über einen Corona-Handlungsleitfaden des Freistaates für Kindertageseinrichtungen und Schulen: „Der Katalog regelt die Hygienevorschriften bis zu den Pausenzeiten und legt fest, wann getestet werden muss.“ Ähnliche Anweisungen gibt es inzwischen auch für die ambulante und stationäre Intensivpflege. Wie wichtig solche Regelungen sind, zeigt ein Vorfall am Wochenende, wo der Rettungsdienst zu einem Patienten mit Atembeschwerden gerufen wurde und sich im Raum drei mit Corona infizierte Familienangehörige aufhielten, ohne den Rettungsdienst über die kritische Situation vorab zu informieren. Die Rettungsassistenten wurden in Quarantäne geschickt. Der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel kritisierte das verantwortungslose Verhalten der Familie: „Wir haben den Fall auch mit der Leitstelle besprochen und ich hoffe sehr, dass es ein Einzelfall bleibt.“ Rechtliche Konsequenzen gegen die Familie werden derzeit geprüft.
Auch das Verhalten einiger Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln, wo eine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist, muss als rücksichtslose bewertet werden, wenn dieser Schutz nicht angelegt wird. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz zitierte aus einem Brief der sächsischen Staatsministerin Petra Köpping an die Sachsen. Um sich und andere wirksam gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,50 Meter) an. Ergänzend dazu wurde ab dem 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Aufenthalt in Geschäften.
Laut Polizeibericht kam es am Wochenende zu 44 Ordnungswidrigkeiten. Ruhig verlief die Demonstration der Wirte entlang des Angers in Altkötzschenbroda in Radebeul, die mit dieser Aktion auf ihre derzeit besonders schwierige Wirtschaftslage aufmerksam machen wollten.
In Deutschland gibt es derzeit 157.770 bestätigte Corona-Erkrankungen, das sind 1.018 mehr als am Vortag, 5.976 Menschen sind insgesamt verstorben und 112.000 Infizierte genesen. Nächste Beratungsrunde der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin ist am 6. Mai. (SZ/um)
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