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Crystal-Dealer bleibt von Haft verschont

Ein Kamenzer hat jahrelang Jahre lang mit Drogen gehandelt. Das Gericht gibt ihm jetzt eine letzte Chance.

Von Bernd Goldammer
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Crystal Meth gehört zu den gefährlichsten Drogen. Ein Kamenzer hat damit nicht nur seine Gesundheit zerstört, sondern auch gehandelt. Jetzt stand er vor dem Schöffengericht.
Crystal Meth gehört zu den gefährlichsten Drogen. Ein Kamenzer hat damit nicht nur seine Gesundheit zerstört, sondern auch gehandelt. Jetzt stand er vor dem Schöffengericht. © David Ebener/dpa

Kamenz. Wie ein Mensch im Strudel von Arbeitslosigkeit und Drogen auf die schiefer Bahn gerät und seine Gesundheit zerstört beschäftigte jetzt das Amtsgericht in Kamenz auf der Macherstraße. Es ging um einen besonderen Fall des unerlaubten Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln. In der Sache um Methamphetamin – besser bekannt als Crystal Meth.

Der Angeklagte Mario Andreas W. verkörpert ein Nachwende-Schicksal. Mit der 8. Klasse verließ er die Polytechnische Oberschule und lernte Textilfacharbeiter. Aber bald nach der Wende verschwand sein Betrieb. Es folgten ein paar Jahre als Berufskraftfahrer und dann Arbeitslosigkeit. Bald darauf war er schwer vermittelbar. Vielleicht haben ihn Zukunftsängste geplagt? Irgendwie geriet er an die falschen Freunde. Sie schwatzen im Crystal Meth auf. Sorgen und Nöte verschwanden nur für ein paar Stunden. Als Harz IV Empfänger konnte er sich Drogenkonsum natürlich nicht leisten. Für diesen Fall finanziert man sich den eigenen Drogenkonsum über den Weiterverkauf von Rauschmitteln. Ab Mitte der 190er Jahre begann sich die Abwärtsspirale immer schneller zu drehen. Immer wieder wurde er erwischt, kam vor Gericht, erhielt Geld- und Bewährungsstrafen und kam auch ins Gefängnis. Gelernt hat er daraus nichts. Können das derartig Süchtige überhaupt?

Nicht einmal den Versuch einer Drogenentziehungskur hat er gemacht. Wie viele Menschen er durch sein Handeln verleitet hat, ist nicht bekannt. Im Juli des vergangenen Jahres wurden bei einer Hausdurchsuchung Drogen bei ihm gefunden in nicht unerheblichen Mengen und im Januar gleich noch mal. Normalerweise geht das nicht ohne Haftstrafe ab. Denn der Gesetzgeber kennt in der Weitergabe von Drogen kein Pardon. Staatsanwalt Matthias Müller warf dem Angeklagten vor, mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Crystal Meth sei ein besonders gefährliches Rauschgift. Er habe es als Einnahmequelle gesehen. Zwei Jahre Haft beantragte der Staatsanwalt dafür. Die Verteidigung übergab dem Gericht im Prozessverlauf ein Gutachten der Universitätsklinik Dresden. Es bescheinigt dem Angeklagten, dass er schwer krank ist. Außerdem legte er ein volles Geständnis ab. Ergebnis: Zeugen brauchten nicht vernommen zu werden, und eine aufwendige Beweisführung war auch nicht nötig. Die Kamenzer Anwältin Susanne Gruner bat das Gericht um die Würdigung der freimütigen Mitarbeit des Angeklagten und angesichts seines schlechten Gesundheitszustandes um eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren.

Das Gericht zog sich zur längeren Beratung zurück. Richter Thomas Kranke verlas das überraschende Urteil. Zwei Jahre muss der Angeklagte ins Gefängnis, wenn er sich in der Bewährungszeit von fünf Jahren irgend etwas zu Schulden kommen lässt. Außerdem wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zugeteilt, der Mario Andreas W. in eine Drogenberatung begleitet, damit eine Entziehungskur beginnen kann. Verstoße W. gegen diese Auflage, werde die Haftstrafe vollstreckt. Bis zum Beginn der Entziehungskur soll der Angeklagte außerdem wöchentlich 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Leider hat man solche Auflagen in früheren Strafprozessen versäumt“, merkte der Richter an. Thomas Kranke machte klar, dass der Angeklagte gegenwärtig in einer Beschäftigungsförderungsmaßnahme arbeitet. Dort scheine er sich in seiner Arbeit wohlzufühlen. Das mache die Sozialprognose günstiger.

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