SZ + Niesky
Merken

Darum wird's auf den Friedhöfen teurer

In Niesky, Kosel und See steigen die Kosten für deren Nutzung ab 1. April. Doch nicht für alles muss mehr bezahlt werden.

Von Steffen Gerhardt
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Für ein Erdreihengrab wie hier auf dem Waldfriedhof in Niesky fällt ab April eine geringere Nutzungsgebühr an. Dafür wird die Trauerhalle teurer.
Für ein Erdreihengrab wie hier auf dem Waldfriedhof in Niesky fällt ab April eine geringere Nutzungsgebühr an. Dafür wird die Trauerhalle teurer. © André Schulze

Die Trauerhallen sind zum Kostenfaktor geworden. Damit die Schere zwischen den Betriebskosten und ihrer Nutzung nicht noch weiter auseinanderklafft, hat die Stadt die Satzung der Friedhofsgebühren überarbeitet. In kommunaler Verwaltung sind nicht nur die Friedhöfe in der Stadt, in Ödernitz und in Neusärichen, sondern auch die Trauerhallen in Niesky, Kosel und See. Deshalb schlug die Verwaltung dem Stadtrat vor, die Nutzungsgebühren zum 1. April dieses Jahres anzuheben, um die Hallen künftig kostengünstiger betreiben zu können. Das heißt, wer auf dem Waldfriedhof in Niesky zu einer Beerdigung die Trauerhalle in Anspruch nimmt, zahlt statt 152 Euro fortan 176 Euro. Das entspricht einer Preiserhöhung von 16 Prozent. Für die Trauerhallen in Kosel und See werden 131 Euro fällig. Bisher betrug die Nutzungsgebühr 95 Euro. Damit erhöht sich diese Gebühr um 38 Prozent.

Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. „Mit den neuen Gebühren hat Niesky zur Hälfte eine Kostendeckung, während diese in Kosel und See nur bei jeweils 20 Prozent liegt“, erläuterte Fachbereichsleiterin Barbara Giesel das Problem der Unterfinanzierung. Wollte die Stadt die Hallen kostendeckend betreiben, so müsste sie für Niesky 353 Euro verlangen und für Kosel und See 654 Euro. Somit bleibt auch mit der neuen Gebührensatzung das ein Zuschussgeschäft für die Stadt.

Wie Barbara Giesel weiter ausführte, basieren die bisherigen Gebühren auf dem Stand vor zehn Jahren. Gestiegene Betriebskosten, bauliche Veränderungen an den Friedhöfen und Trauerhallen sowie neue Bestattungsarten machen eine neue Kalkulation notwendig.

Wenn auch die Trauerfeiern in der Regel zwischen einer halben und einer Stunde dauern, verursacht das Vorhalten der Trauerhalle und ihre Ausgestaltung mit Blumenschmuck, Licht, Tontechnik und Musikinstrumenten der Stadt einige Kosten. Diese kommen aufgrund der besonders in den Ortsteilen geringen Anzahl an Beerdigungen als Gebühren nicht wieder herein. Die Stadt Niesky gab im vergangenen Jahr für die drei Trauerhallen knapp 46 000 Euro als Betriebskosten aus. Für die Friedhofsunterhaltung kommen weitere 97 000 Euro hinzu, rechnet Barbara Giesel vor. Addiert man die weiteren Kosten wie für das Personal dazu, dann sind es im Jahr rund 204 000 Euro, die Niesky für seine Friedhöfe ausgibt.

Mit der Satzungsänderung wird aber nicht alles teurer. Im Gegenteil, Bei den Einzelgräbern hat die Stadt die Grabnutzungsgebühr gesenkt. Das macht unter dem Strich zwischen 31 Euro (neu 109 Euro) für das Urnenreihengrab bis hin zu 103 Euro (neu 868 Euro) für das Erdwahlgrab aus. Nur wer in der Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt werden möchte, zahlt statt bisher 101 Euro knapp 28 Euro mehr.

Verändert wurden auch die Ruhezeiten der Gräber. Beim Urnenreihengrab und in der Urnengemeinschaftsanlage von 25 auf 20 Jahre. Beim Urnenwahlgrab von 35 auf 30 Jahre. Hinzu kommt, so Barbara Giesel, dass auch neue Formen der Beisetzung gewünscht und geschaffen wurden. Diese werden jetzt ebenso in der Satzung berücksichtigt. Zum einen ist es das Erdgemeinschaftsgrab in das der Verstorbene je nach Wunsch anonym oder mit Namenstafel beigesetzt wird. Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Für diese Grabform fällt eine Gebühr von 354 Euro an. Zum anderen die Urnenpaargemeinschaftsanlage. In ihr können bis zu zwei Aschen beigesetzt werden für eine Gebühr von 910 Euro.

Dass die letzte Ruhe ein teures Vorhaben ist, zeigt der Blick in die Gebührensatzung. Denn neben der erwähnten Grabnutzungsgebühr und der für die Trauerhalle, wird noch eine Bestattungsgebühr erhoben. Sie liegt zwischen 122 und 576 Euro. Die Angehörigen müssen für die Friedhofsunterhaltung aufkommen, pro Grab und Jahr 33 Euro. Weitere Kosten entstehen mit der Genehmigung eines Grabmales (15 Euro) und nach Ablauf der Ruhezeit mit der Einebnung der Grabstelle. Diese hat die Stadt für alle Grabarten aber gesenkt und betragen fortan 120 beziehungsweise 96 Euro für die Urnengräber. 

Diese Kosten fallen an:

Reihengrab

Niesky: 354 Euro

Rietschen: 874 Euro

Rothenburg: 285 Euro

Urnengrab

Niesky: 109

Rietschen: 728

Rothenburg: 285

Urnengemeinschaftsgrab

Niesky: 796

Rietschen: 1.562

Rothenburg: 711/1.492

Trauerhalle

Niesky: 131/177

Rietschen: keine

Rothenburg: 80/120

Grabmalgebühr

Niesky: 15

Rietschen: keine

Rothenburg: 27

Friedhofsgebühr

Niesky: 33

Rietschen: keine

Rothenburg: 35

1 / 6

Mehr Lokales unter:

www.sächsische.de/niesky