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Das halten die Sachsen von Kopfnoten

Obwohl die Benotung laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig ist, finden sie die meisten im Freistaat sinnvoll. Das Ergebnis einer exklusiven SZ-Umfrage.

Von Tobias Winzer
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© plainpicture (Symbolbild)

Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung - die Benotung dieser Leistungen in den sächsischen Schulen steht seit Anfang Oktober auf dem Prüfstand. Der Grund: Das Dresdner Verwaltungsgericht hat diese Form der Bewertung für rechtswidrig erklärt. Die Mehrheit der Sachsen hingegen hat kein Problem mit den Kopfnoten. Im Gegenteil: Sie finden, dass die Kopfnoten aussagekräftig für die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers sind.

Das legt zumindest das Ergebnis einer aktuellen, repräsentativen Umfrage nahe. Im Auftrag des Newsletters "Politik in Sachsen" von sächsische.de (Hier geht es zur Anmeldung) hat das Meinungsforschungsunternehmen Civey gefragt, für wie aussagekräftig Kopfnoten für die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers gehalten werden. 

Das Ergebnis ist eindeutig. Insgesamt rund 70 Prozent halten Kopfnoten für "sehr aussagekräftig" oder "eher aussagekräftig". Hingegen halten insgesamt nur rund 19 Prozent die Bewertungsform für "eher nicht aussagekräftig" oder "gar nicht aussagekräftig". Rund 12 Prozent sind bei der Frage unentschieden.

© Civey

Die Verwaltungsrichter hatten der Klage eines sächsischen Schülers stattgegeben, der sich dagegen gewehrt hatte, dass in seinem Zeugnis der 9. Klasse sowie im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse persönliche Kopfnoten aufgeführt sind. Er erhielt zuletzt in Betragen eine 4, in Fleiß eine 3 sowie in Mitarbeit und Ordnung jeweils eine 2. Zuvor hatte er bei seiner Schule erfolglos beantragt, ein Zeugnis ohne Kopfnoten ausgestellt zu bekommen.

Seine Klage begründete er damit, dass Kopfnoten im Zeugnis nur aufgeführt werden dürften, wenn die Note "sehr gut" vergeben wird. Anderenfalls würden Kopfnoten einen falschen Eindruck über ihn hinterlassen, so dass mit einer Ablehnung seiner Bewerbung nur wegen schlechter Kopfnoten zu rechnen sei. Er forderte stattdessen einen "chancengleichen und ausschließlich an Leistungsnoten orientierten Bildungsnachweis". Die Verwaltungsrichter entschieden nun, Kopfnoten seien nur zulässig, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.

Das Land hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. "Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern steht für mich nicht zur Disposition", sagte Kultusminister Christian Piwarz. Zustimmung kam auch aus dem Handwerk und vom Lehrerverband. Die Linkspartei sprach sich hingegen für eine Abschaffung der Kopfnoten aus. Sie sollen durch schriftliche Einschätzungen ersetzt werden.

An der Umfrage haben insgesamt 1.630 Menschen teilgenommen. Aus 1.454 Stimmen wurde eine Stichprobe gezogen, die der Grundgesamtheit der sächsischen Bevölkerung entspricht.

Wie Umfragen mit Civey funktionieren, wird in diesem Artikel (mit Video) erklärt.