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Die Bonpflicht ist lästig, aber nötig

Die seit dem 1. Januar eingeführte Bonpflicht soll Steuerbetrug verhindern. Händler ärgern sich über Unmengen ausgedruckter Belege. Ein Kommentar.

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© dpa/SZ

Von Hannes Koch

Tatsächlich ist es unsinnig, dass Geschäfte selbst für jeden Mini-Einkauf im Wert von einigen Cent einen Papierbeleg ausdrucken. Diese Auswirkung der neuen Bonpflicht, die ab Anfang des Jahres gilt, wird sich hoffentlich bald erledigen. Deshalb wäre es eine gute Sache, wenn die Bundesregierung dabei helfen würde, dass sich die elektronischen Belege durchsetzen. Auf überflüssige Bons auf Papier könnten die Betriebe dann verzichten.

Elektronische Kassen und die fälschungssichere Verbuchung der Verkäufe in möglichst vielen Geschäften braucht es trotzdem. Die Finanzämter müssen nachvollziehen können, wie viele Einnahmen die Händler wirklich erzielten. Denn sonst verschwinden weiterhin Milliarden Euro, mit denen dann keine Lehrerinnen und Lehrer bezahlt oder die örtlichen Krankenhäuser renoviert werden können. Umsatzsteuerbetrug ist ein Aderlass, den die Gesellschaft unterbinden sollte.

Eine Bagatellgrenze, wie sie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unlängst angeregt hat, hilft in diesem Fall allerdings wohl nicht. Denn wenn es keine Bonpflicht für Einkäufe bis beispielsweise fünf oder zehn Euro gäbe, könnte das zu Tricksereien ermutigen. Händler fühlten sich dann vielleicht animiert, auch mal 50 oder 100 Euro nicht korrekt zu verbuchen – wie heute auch. Bürokratie und höhere Kosten mag zwar kein Geschäftsinhaber. Gegenüber dem Interesse des Gemeinwesens sollten diese Argumente jedoch zurückstehen.

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