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Hausbesetzer vom Basteiplatz angeklagt

Während die Unteilbar-Demo durch Dresden zog, besetzten zwölf Männer und Frauen Ende August eine Villa in Strehlen. Das hat nun ein juristisches Nachspiel.

Von Nora Domschke
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Diese alte Villa am Basteiplatz in Strehlen wurde am 24. August 2019 besetzt. Das hat nun ein juristisches Nachspiel für die Beteiligten.
Diese alte Villa am Basteiplatz in Strehlen wurde am 24. August 2019 besetzt. Das hat nun ein juristisches Nachspiel für die Beteiligten. © PR

Dresden. Diese Hausbesetzung sorgte am 24. August 2019 am Rande der Unteilbar-Demo in Dresden für Aufregung. Am späten Samstagabend hatten damals zwölf Menschen das leerstehende Gebäude in Strehlen gegenüber der Palucca-Schule okkupiert. Ziel der Aktion sei es gewesen, den Eigentümer dazu zu bringen, das Haus nicht leerstehen zu lassen, sondern als Wohnraum und für gemeinschaftliche Zwecke wie ein alternatives, soziales und kreatives Zentrum zu nutzen. Nun erhebt die Dresdner Staatsanwaltschaft Anklage gegen die zwölf Hausbesetzer.

Den zwölf Deutschen, darunter acht Frauen im Alter zwischen 22 und 35 Jahren sowie vier Männer zwischen 26 und 33 Jahren, wird gemeinschaftlicher Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen bewusst und zuvor geplant in das verschlossene und von einem Zaun umfriedete Haus am Basteiplatz 3 eingedrungen sein, so die Staatsanwaltschaft. 

20.000 Euro Schaden am Gebäude

Dabei sollen sie das verschlossene Einfahrtstor aufgedrückt, die Haustür aufgebrochen und im Treppenhaus Barrikaden aus Sperrholz errichtet haben, um "eine von ihnen erwartete Räumung durch Polizeikräfte zumindest zu erschweren", heißt es weiter. Letztlich verließen die Besetzer das Haus nach längeren Gesprächen mit der Polizeiführung ohne weitere Zwischenfälle. 

Bei der Aktion ist nach den Ermittlungen ein Schaden von rund 20.000 Euro im Gebäude entstanden. Der Hauseigentümer hatte Strafantrag gestellt und fordert im Strafverfahren bei den Beschuldigten auch Schadensersatz ein. Das Amtsgericht entschiedet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und bestimmt einen Termin dafür. Die Hausbesetzer befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. 

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