Von einem Wunder zu sprechen, wäre unangemessen. Aber dass Peter E. am Freitag überhaupt im Gerichtssaal saß, wäre medizinisch unmöglich – wenn die Geschichte stimmen würde, die E. und seine Frau Irene dem Freistaat, der Krankenversicherung und so weiter aufzutischen versuchten. Denn bei Peter E. wurde 1997 Alzheimer-Demenz diagnostiziert. Laut mehrerer ärztlicher Gutachten war sie auch bereits fortgeschritten, sodass der Regierungsoberrat in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde. „Bei der Diagnose hätte der Angeklagte innerhalb von fünf und maximal nach zehn Jahren sterben müssen“, so Gerichtsgutachter Dr. Jan Lange.
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