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Lebensstil Alkohol und Gewalt

Ein Freitaler versucht gegen seine Haftstrafe vorzugehen. Doch der Richter am Landgericht Dresden findet klare Worte an den Verurteilten.

Von Yvonne Popp
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Das Urteil ist gefallen: Ein Wiederholungstäter aus Freital kommt um das Gefängnis nicht herum.
Das Urteil ist gefallen: Ein Wiederholungstäter aus Freital kommt um das Gefängnis nicht herum. © dpa/Ronald Wittek

„Ich weiß, dass ich krank bin“, räumte Michael H. vor der 11. Strafkammer am Landgericht in Dresden ein. Er wisse auch, dass er Hilfe brauche, weil er von sich aus den Sprung aus der Sucht nicht schaffe, sagte er weiter.

Seit er 14 Jahre alt ist, trinkt der heute 35-Jährige Alkohol und begeht Straftaten. Die Liste seiner Vorstrafen ist lang. Auch Hafterfahrung hat er bereits. Zu einem Umdenken führte das bislang aber nicht. Auch am 30. April 2018 war der Mann stark alkoholisiert in Freital unterwegs, mit ihm noch drei weitere Männer, von denen Rocco Z. nun mit auf der Anklagebank sitzt. 

An der Ecke Turnerstraße/Kantstraße sollen die beiden Deutschen einen Mann, der zuvor beobachtet hatte, wie jemand aus der vierköpfigen Gruppe eine Bierflasche auf ein vorbeifahrendes Auto warf, schwer misshandelt haben. So sollen die beiden Beschuldigten den Mann erst geschubst und geschlagen und später - als er schon am Boden lag - auch gegen den Körper getreten haben. Das Opfer erlitt Prellungen und eine offene Wunde am Schienbein, die wegen seiner Diabeteserkrankung nur sehr schlecht verheilte. Im Anschluss an diesen Übergriff soll Michael H. eine Frau geschubst und deren Sohn geschlagen haben.

Vom Amtsgericht in Dippoldiswalde ist Rocco Z. bereits im vergangenen Herbst wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Michael H. erhielt wegen desselben Delikts sowie einer weiteren Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Eine Möglichkeit, die Strafen zur Bewährung auszusetzen, sah das Dippoldiswalder Gericht nicht.

Zur Berufung am Landgericht in Dresden kämpften beide Männer nun um Haftaussetzung. Doch gerade im Fall von Michael H. sah die 11. Strafkammer keine Chance. „Ohne das Recht bis ins Unmögliche zu biegen, ist das nicht hinzubekommen“, machte der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring gleich zu Beginn klar. Dazu kam, dass in Dippoldiswalde bereits zwei neue Anklagen gegen H. vorliegen. Damit waren die Weichen für die Verhandlung gestellt. Statt wie geplant eine umfassende Berufung inklusive Beweisaufnahme und Einvernahme aller Zeugen durchzuführen, entschieden sich die beiden Angeklagten auf Anraten ihrer Verteidiger, ihren Einspruch nur auf die Rechtsfolgen, also das Strafmaß zu beschränken.

Um eine kurze Haftzeit bemüht, beteuerte Michael H., der zurzeit als Elektriker tätig ist, alles tun zu wollen, um seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Doch der Vertreter der Staatsanwaltschaft äußerte erhebliche Zweifel, denn schon zum Verfahren in Dippoldiswalde hatte das Gericht H. verschiedene Möglichkeiten zur Suchtbekämpfung an die Hand gegeben. Umgesetzt hat er davon bis heute allerdings keine. Sich unter Alkohol dominant zu zeigen, andere zu bedrohen und zu unterdrücken sei der Lebensstil des Angeklagten, stellte auch der Gutachter fest. Eine stationäre Entzugsmaßnahme sei für H. unabdingbar, betonte er. Nur dann hätte der Mann, der eine Vielzahl seiner Taten unter erheblichem Alkoholeinfluss begangen hatte, eine Chance auf ein straffreies Leben. Der Gutachter sah dann bei dem alkoholgewohnten H. auch keine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit vorliegen, was die Tat vom 30. April 2018 betrifft. Bei dem mitangeklagten Rocco Z. aber schon, denn der 47-Jährige trinkt nur selten Alkohol. Mit einem Wert von 2,5 Promille befand er sich zur Tatzeit nahe an einem Vollrausch.

So fiel auch das Urteil gegen den ebenfalls vorbestraften Rocco Z. milder aus. Die Berufungskammer bestätigte zwar die vom Amtsgericht in Dippoldiswalde verhängte Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, setzte diese aber zu einer vierjährigen Bewährungszeit aus. Daneben muss Z. 1.500 Euro an die sächsische Opferhilfe zahlen. Michael H. aber muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. „Wir mussten ihnen hier deutlich vor Augen führen, wohin ihr Tun führt. Nämlich geradewegs ins Gefängnis“, begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung der 11. Strafkammer. „Das Gericht hofft, dass so ein Schnitt entsteht, der Sie aus der ständigen Straffälligkeit und Ihrem Alkoholismus holt“, wandte sich Jürgen Scheuring an den Angeklagten. Denn die Tendenz, dass H. sonst weitere Straftaten begeht, sei ganz klar da. 

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