SZ + Sachsen
Merken

Kitas und Schulen: Sachsens Plan für den Neustart

Mit einem ausgeklügelten Sicherheitskonzept soll der Betrieb in Kindergärten und Schulen wieder möglich sein. Daran gibt es auch Kritik.

Von Nancy Riegel & Gunnar Saft
 5 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Ab dem 18. Mai soll der Betrieb in Schulen und Kitas in Sachsen unter bestimmten Corona-Regeln wieder starten.
Ab dem 18. Mai soll der Betrieb in Schulen und Kitas in Sachsen unter bestimmten Corona-Regeln wieder starten. © dpa-Zentralbild

Es ist ein Neustart mit Chancen und Risiken. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und Kultusminister Christian Piwarz (CDU), die am Freitag das Konzept zur Wiederöffnung von Kitas und Schulen vorstellten, betonten unisono, dass es letztlich vom vernünftigen Verhalten aller abhängt, ob man damit in den Zeiten der anhaltenden Corona-Pandemie erfolgreich ist oder nicht. Die SZ erklärt die Details.

Welche Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen dürfen öffnen?

Ab dem 18. Mai sind alle Krippen, Kindergärten sowie Horte wieder offen. Die bisherige Vorgabe, dass dort nur Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen betreut werden dürfen, entfällt komplett. Auch die Grundschulen führen ab dann für alle Klassenstufen wieder einen regelmäßigen Unterricht durch. Für alle weiterführenden Schulen wie Oberschulen und Gymnasien startet dann die seit Längerem angekündigte Phase, in der Schüler nun wechselweise direkt in ihrer Schule unterrichtet werden und ansonsten weiter Lernzeiten zu Hause absolvieren. Das gilt auch für Berufsschulen sowie für die meisten Förderschulen.

Läuft dann in den Kitas und Schulen alles wie vor der Schließung?

Nein. Die Öffnung von Kitas und Grundschulen erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen:

  • Grundsätzlich dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch das Personal muss gesund sein.
  • Kinder müssen keine Masken tragen.
  • Kinder, Erzieher und Lehrer in Kita und Grundschulen sollen sich nur in festen Gruppen bewegen, auch im Freien.
  • Eltern sollten beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
  • Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden.
  • Weist ein Kind Krankheitssymptome auf, kann die Einrichtung eine Betreuung ablehnen.
  • Jede Kita muss einen Hygieneplan erstellen und einhalten.
  • Eltern müssen jeden Tag bescheinigen, dass ihre Kinder und alle Haushaltsmitglieder gesund sind. Eventuell wird es in den Einrichtungen dafür Unterschriftenlisten geben.

Was ist mit dem Schulunterricht? Was ändert sich dort alles?

Der werktägliche Unterricht in den Grundschulen erfolgt ab dem 18. Mai nicht mehr nach dem bisherigen Stundenplan. Es wird neue Stundenpläne geben, die auf die Kernfächer wie Deutsch oder Mathe ausgerichtet sind. Fächer wie Musik sollen unterrichtet werden, wenn es die personelle und räumliche Situation in den Schulen zulässt. Das Stundenplan-Prinzip gilt auch für die weiterführenden Schulen. Dort werden die Schüler allerdings nicht täglich vor Ort unterrichtet. Stattdessen soll jede Schule ein eigenes Konzept erarbeiten, das die Aufteilung von Klassen, getrennte Unterrichts- und Pausenzeiten, Abstandsregeln sowie einen bestimmten Rhythmus zum Wechsel zwischen Schulbesuch und Lernzeit zu Hause festlegt. Jede Schule in Sachsen darf zudem individuell entscheiden, ob und in welchem Ausmaß eine Maskenpflicht während des Unterrichts gilt. Verstöße dagegen dürfen allerdings nicht mit einem Unterrichtsausschluss sanktioniert werden.

Sachsens Plan zur Wiedereröffnung von Schulen und Kitas ab dem 18. Mai ist auch das Thema in unserem heutigen Podcast CoronaCast Express:

Welche Sicherheitsregeln gibt es speziell für Lehrer und Erzieher?

Neben den für alle gültigen Hygiene- und Abstandsregeln können Lehrer von öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft künftig maximal einmal pro Woche auf Kosten des Freistaates einen Corona-Test durchführen lassen. Die Gratistests sind aus organisatorischen Gründen erst ab dem 1. Juni möglich. Für das Kita-Personal, das nicht beim Freistaat, sondern bei verschiedenen Trägern angestellt ist, gilt das vorerst nicht. Die Landesregierung kündigte aber an, dass an einer Lösung gearbeitet wird, um auch diesem Personal kostenlose Testmöglichkeiten anbieten zu können. Über Freistellungen vom Dienst, weil ein Beschäftigter einer Risikogruppe angehört, müsse individuell mit dem Freistaat oder dem Kitaträger verhandelt werden.

>>> Handlungsempfehlungen zur Umsetzung (pdf)

Welche Einwände gibt es gegen die Öffnung von Kitas und Schulen?

Tatsächlich ist das nicht unumstritten. Die Regierung spricht davon, dass man die Entscheidung aus unterschiedlichen Erwägungen getroffen hat. Neben einer Entlastung der Eltern soll damit auch allen Kindern die wichtigen Bildungsangebote gesichert werden. Der Wirtschaft sei damit gedient, weil bald mehr Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, die zuvor ihren Nachwuchs zu Hause betreuen mussten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnte dagegen vor einer zu schnellen Öffnung von Schulen und Kitas und einem Standardabbau. Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, man habe sich eine längere Vorbereitungszeit und einen späteren Öffnungstermin gewünscht. Dass der auf den 18. Mai gelegt werde, liege „allein in der Verantwortung des Kultusministers“. Der Städte- und Gemeindetag teilte mit, die Öffnung sei eine „Riesen-Herausforderung“, die zu einem hohen Mehraufwand und zusätzlichen Kosten führen wird. Eine normale Betreuungssituation werde es daher auch nach dem 18. Mai nicht geben. Einschränkungen bei den Öffnungszeiten seien möglich. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst kritisierte die Wiedereröffnung dagegen als „sehr mutlos und zögerlich“.

Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus in Sachsen, Deutschland und der Welt lesen Sie in unserem Newsblog.