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Mit der falschen Brille das Hakenkreuz nicht erkannt?

Wegen vorsätzlicher Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole musste sich ein Modellbauer aus Weißwasser vor dem Amtsgericht verantworten.

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© Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Ein 66-jähriger Rentner saß jetzt vor dem Strafrichter im Amtsgericht Weißwasser. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2018, konkret nachgewiesen wurde in einem Fall der 3. September 2018, über eBay Modellfahrzeuge aus dem Zweiten Weltkrieg angeboten zu haben. Dabei handelte es sich um Modelle von Fahrzeugen, wie sie im Afrikakorps zum Einsatz kamen. Konkret ging es um einen Bus und um einen VW-Käfer mit Anhänger. Auf dem VW war jedoch ein Hakenkreuz zu sehen.

Wegen des Verwendens und Verbreitens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen kam es nun zur Hauptverhandlung. Gegenstand dieser war nur das VW-Modell, der Bus trug keine Beschriftungen, war aber angeklagt, weil er tateinheitlich über eBay mit versandt werden sollte. Werden bei eBay Nazisymbole sichtbar, geht das Kaufangebot an den Verkäufer zurück.

So auch an den Weißwasseraner. Der beteuerte nun als langjähriger Modellbauer und Sammler, der VW sei ihm „durchgerutscht“. Seine Erklärung: Weil es sich um ein serienmäßiges Modell aus Tschechien handelte, da wären die Hakenkreuze durch Fensterkreuze ersetzt worden. Das sei auf den Fotos der Polizei eindeutig erkennbar. Ansonsten hätte der Angeklagte, so sagte er, das Hakenkreuz, wie es vorgeschrieben ist, auch abgedeckt.

Amtsrichter Frank Trepzik entnahm der Akte, dass der VW offensichtlich mehrfach zum Verkauf angeboten wurde. Er bezeichnete das Ganze als leichtsinnige Vorgehensweise. Schließlich wusste der Angeklagte, dass es sich um das Modell eines Fahrzeugs aus der NS-Zeit handelte. Der Rentner beteuerte erneut, der VW sei ihm „durch die Lappen“ gegangen. Er habe zwei Brillen, doch auch mit der Lesebrille sehe er nur schwammig. Schließlich war der VW nicht größer als eine Streichholzschachtel. Ansonsten wisse er als langjähriger Modellliebhaber, dass die Nachfrage nach solchen Autos sehr groß ist, besonders der VW in allen Kriegsvarianten.

Der Amtsrichter meinte, wenn er nichts erkennen kann mit seinen Brillen, hätte er eine Lupe nehmen sollen. Und mit Symbolen an solchen Modellen müsse man immer rechnen, wenn man mit ihnen umgeht. Das Kreuz war jedenfalls eindeutig ein Hakenkreuz.

Der Weißwasseraner ist seit 1997 bereits zehnmal vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Er kennt die Anklagebänke der Amtsgerichte Cottbus, Dresden, Senftenberg, Görlitz, Hoyerswerda und natürlich die in Weißwasser. Bei eBay-Verkaufsangeboten gab es solche Vorkommnisse bislang allerdings nicht. Die Staatsanwältin machte klar, dass es sich um ein Modell eines VW aus dem Jahr 1943 handelte und das sichtbare Hakenkreuz zeigt eine vorsätzliche Herangehensweise. Sie beantragte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu elf Euro (440 Euro), die Verteidigerin meinte, ein „Denkzettel“ von 20 Tagessätzen würde genügen.

Amtsrichter Frank Trepzik verurteilte den Angeklagten zu 40 Tagessätzen zu zehn Euro (400 Euro). Zur Urteilsbegründung sagte der Amtsrichter, das Hakenkreuz war für die Allgemeinheit erkennbar und schlechtes Sehen sei kein Argument zur Sache. 

(von Jost Schmidtchen)