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Musikschule Meißen ermäßigt Gebühren

Der Eigenbetrieb des Kreises reagiert auf Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie.

Von Peter Anderson
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Musikschulunterricht ist derzeit nur einzeln und auch nicht bei allen Instrumenten möglich. Jetzt wurde die Gebührensatzung geändert.
Musikschulunterricht ist derzeit nur einzeln und auch nicht bei allen Instrumenten möglich. Jetzt wurde die Gebührensatzung geändert. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Meißen. Für nicht durchführbaren Unterricht aufgrund der Corona-Auflagen erhebt die Kreismusikschule keine Gebühren. Die vom Kreistag beschlossene Ausnahme-Regel gilt rückwirkend ab 18. März dieses Jahres. Für Online-Unterricht wird die Schulleiterin ermächtigt, auf Antrag der Eltern den Gebührensatz auf 50 Prozent zu reduzieren. Sobald wieder Präsenzunterricht wie in Zeiten vor den Kontakt-Einschränkungen erlaubt ist, werden diese Sonderbestimmungen hinfällig. 

Wie es in dem Beschluss der Kreisräte weiter heißt, ist seit 15. Mai Musikschulunterricht grundsätzlich wieder erlaubt. Allerdings gelten strenge Abstands- und Hygienevorgaben, die es unmöglich machen, die Stunden im normalen Umfang durchzuführen. Eltern hätten deshalb bereits nachgefragt, inwieweit sich die Einschränkungen in den Gebühren niederschlagen. Andere würden gern weiterzahlen, um Solidarität zu zeigen.

Einnahmeausfälle durch die Gebührenänderung sollen nach Angaben des Landratsamtes derzeit durch Kurzarbeit in dem Eigenbetrieb zumindest teilweise kompensiert werden. Diese gilt zunächst bis Ende Juli.

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