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Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz

Ab 1. März müssen Kita- und Schulkinder geimpft sein. Doch mit der Pflicht wird im Kreis unterschiedlich umgegangen.

Von Nina Schirmer
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Bei Neuaufnahme in eine Kita oder Schule muss jetzt die Masernimpfung nachgewiesen werden. Für bereits betreute Kinder gibt es einen Stichtag im Juli nächsten Jahres.
Bei Neuaufnahme in eine Kita oder Schule muss jetzt die Masernimpfung nachgewiesen werden. Für bereits betreute Kinder gibt es einen Stichtag im Juli nächsten Jahres. © dpa

Landkreis Meißen. Zum Schutz vor den hochansteckenden Masern gilt ab Sonntag in ganz Deutschland eine Impfpflicht gegen die Virusinfektion in Kindergärten und Schulen. Wie die Umsetzung in den Einrichtungen im Landkreis Meißen abläuft.

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