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Raumschiff Enterprise

Es gibt einen erbitterten Streit um einen alten Audi 100. Doch in Wirklichkeit geht es um etwas ganz anderes.

Von Jürgen Müller
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Da war die „Enterprise“ noch schön. Um diesen alten Audi 100 geht es in einem bizarren Streit vor dem Meißner Amtsgericht.
Da war die „Enterprise“ noch schön. Um diesen alten Audi 100 geht es in einem bizarren Streit vor dem Meißner Amtsgericht. © Claudia Hübschmann

Die 48-Jährige ist eine Liebhaberin von Fahrzeugen der Marke Audi. Einige davon besitzt sie, wohl alle älteren Baujahres. Und sie gibt den Fahrzeugen sogar Namen. Eines ist jetzt weg. Die Frau kämpft darum, die „Enterprise“, einen fast 30 Jahre alten Audi 100, wiederzubekommen. Den habe ihr der damalige Lebensgefährte weggenommen. Erst wenn sie die Reparaturkosten für einen anderen Audi bezahle, wollte er die „Enterprise“ zurückgeben. Der bizarre Streit beschäftigt jetzt das Amtsgericht Meißen. Einem Klipphausener wird Nötigung vorgeworfen.

Mit Anwalt und vielen Akten kommt der zu Gericht. Die Frau habe den Audi 100 erst rückwärts im Straßengraben geparkt und dann auch noch Monate später den Motor festgefahren weil sie - typisch Frau, wie er sagt - alle Warnleuchten ignoriert habe. Er habe den Wagen auf sein Grundstück gebracht, einige Reparaturen durchgeführt, dann aber gemerkt, dass er unreparierbar sei. Deshalb habe sie ihm den Auftrag gegeben, den Audi zu verschrotten. 

Er habe dann einen Audi 80 der Frau repariert und wieder fahrbereit gemacht. Doch die Reparaturkosten für die beiden Fahrzeuge - 1.200 Euro - habe sie nicht bezahlt. Schließlich will er nur noch 555 Euro, lediglich die Materialkosten, haben. Doch auch diese habe die Frau nicht beglichen. Deshalb habe er den Audi 100 nicht herausgegeben, ihn als Sicherheit behalten. Im November 2016 habe er das kaputte Auto einem Bekannten kostenlos zum Verschrotten überlassen.

Die Audi-Liebhaberin streitet dies vehement ab. „Von Verschrotten war nie die Rede. Ich will mein Auto wiederhaben“, sagt sie. Sie hat gegen den Ex auch zivilrechtlich geklagt. Insgesamt habe sie die Sache bisher 7.500 Euro gekostet. Der Mann habe den Audi 80 nicht reparieren sollen, es aber trotzdem getan. Eineinhalb Jahre ist sie mit dem reparierten Auto gefahren. „Er sollte die Rechnung belegen, dann hätte ich anstandslos bezahlt. Aber das hat er nicht gemacht,“ sagt die Frau.

Hinter dem Streit steckt ein handfestes Beziehungsdrama. Die beiden sind nicht mehr zusammen, lassen kein gutes Haar am jeweils anderen. Der Audi ist wohl nur ein Nebenkriegsschauplatz. „Sie ist weltfremd, vernarrt in Audis. Auf Probleme reagiert sie mit Hass. Was mir an Haas begegnet ist, möchte ich nie wieder erleben“, sagt der Mann. Er wolle mit der Frau nichtsmehr zu tun haben. Versuche des Gerichts, den Streit gütlich beizulegen, scheitern.

Der Mann, der den Audi 100 von dem Angeklagten kostenlos erhielt, bestätigt, dass er das Fahrzeug verschrotten sollte. Das hat er ab er nicht getan, sondern er baut den Audi 100 wieder auf. Ihn zuzulassen, dürfte allerdings schwierig werden. Denn die Papiere hat noch immer die Ex-Freundin des Angeklagten. Und sie wird sie wohl nicht herausrücken, schließlich will sie das Auto zurück.

Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe von 300 Euro, sieht eine versuchte Nötigung, der Richter jedoch nicht. Er spricht den Angeklagten frei. Dieser habe sowohl für den Audi 100 als auch für den Audi 80 Aufwendungen gehabt. Insofern habe er ein Zurückbehaltungsrecht gehabt, wenn diese Aufwendungen nicht bezahlt würden. 

Anders hätte es ausgesehen, wenn er nur den Audi 80 repariert hätte. Dann hätte er das andere Fahrzeug nicht zurückbehalten dürfen. Es sei schon erstaunlich, dass nach einer gescheiterten Beziehung über Dinge gestritten werde, die nicht von Wert seien, so der Richter.

„Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann bei der Partnerwahl. Ich gelobe Besserung“, sagte der Angeklagte.