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Gastro, Fitness, Theater: Sachsens neue Corona-Regeln

Ab Freitag gilt in Sachsen eine neue Schutzverordnung. Vieles darf wieder öffnen, allerdings nur, wenn Kunden und Gäste Abstand halten können.

Von Nancy Riegel
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In Restaurants, Café, Bars und Biergärten müssen ab Freitag mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen herrschen.
In Restaurants, Café, Bars und Biergärten müssen ab Freitag mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen herrschen. © Thomas Frey/dpa

Dresden. In Sachsen gilt ab Freitag, dem 15. Mai, eine neue Corona-Schutzverordnung. Ab diesem Tag dürfen viele Einrichtungen wieder öffnen, wenn entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Dazu zählen Restaurants, Bars, Hotels, Geschäfte, aber auch Fitnessstudios, Kinos und Theater. Auch regelt die neue Schutzverordnung, die am Dienstag in Dresden vorgestellt wurde, wie Sachsen künftig mit steigenden Infektionszahlen umgehen wird.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem "historischen Tag für Sachsen". Man habe die bundesweit weitestgehenden Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bürger hätte gemeinsam harte Wochen durchlebt. Da das Infektionsgeschehen in Sachsen auf einem niedrigen Niveau geblieben sei, gebe es nun eine Grundlage für Lockerungen und Erleichterungen.

Die Punkte im Einzelnen, die vorerst bis zum 5. Juni gültig sind. Diese Corona-Regeln gelten ab dem 6. Juni 2020 in Sachsen.

Kontaktbeschränkungen:

Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV bleiben. Ab Freitag dürfen sich alle Angehörigen von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen oder zusammen ins Restaurant gehen. Auch dürfen Kinder sich zu Hause mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe treffen.

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