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Rosenkrieg im Gerichtssaal

Ohne Wissen ihres Ex-Mannes füllt die Angeklagte dessen Steuererklärung aus, fälscht die Unterschrift und kassiert die Steuerrückerstattung.

Von Jürgen Müller
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Bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, steht jedem Partner bei Rückerstattungen die Hälfte der Summe zu. Normalerweise ist das auch kein Problem. Es sei denn, die Beziehung geht in die Brüche.
Bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, steht jedem Partner bei Rückerstattungen die Hälfte der Summe zu. Normalerweise ist das auch kein Problem. Es sei denn, die Beziehung geht in die Brüche. © Oliver Berg/dpa

Meißen. Die beiden waren mal ein Paar, 18 Jahre lang verheiratet, haben eine inzwischen erwachsene Tochter. Schon während der Ehe hatte beide getrennte Konten, auf die der jeweils andere keinen Zugriff hatte. Das Haus, in dem die Familie wohnte, gehört dem Mann. Das ging lange gut. Bis zur Scheidung. Seitdem gibt es einen erbitterten Rosenkrieg. 

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