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Sachsens Justiz verfolgt rechte Hetze im Internet

2019 gab es Hunderte Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Andere Täter sind schwerer zu verfolgen.

Von Gunnar Saft
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© Jochen Lübke/dpa

Dresden. Wer mit rechtsextremen Parolen und Drohungen andere Menschen im Internet attackiert, begeht eine Straftat. Eine 2018 eingeführte neue Statistik zeigt jetzt erstmals, in welchem Umfang die Justiz in Sachsen dagegen vorgeht.

Danach wurden im Freistaat im vergangenen Jahr im Schnitt jede Woche mindestens fünf Strafverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte eingeleitet. Insgesamt, so teilte kürzlich Justizministerin Katja Meier (Grüne) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag mit, handelte es sich um mindestens 265 Personen, gegen welche die Justiz Ermittlungen wegen rechtsextremer Hasskriminalität im Internet geführt hat. Zu den häufigste Vorwürfen gegen die Beschuldigten gehörten neben der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen der Straftatbestand der Volksverhetzung. Weitere elf Verfahren wurden 2019 gegen zunächst unbekannte Täter eingeleitet.

Doch strafbar gehetzt wurde im Vorjahr nicht nur im Internet. Insgesamt kam es in dem Zeitraum in Sachsen zu Strafverfahren gegen mindestens 1.399 Personen, denen hauptsächlich verfassungswidrige Propaganda sowie das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen wurde. Dazu wurden zusätzlich 1.127 Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet – eine deutlich höhere Zahl als bei entsprechenden Delikten im Internet. Der Grund dafür ist, dass beispielsweise Verantwortliche für Hakenkreuzschmierereien an Häuserwänden schwerer zu ermitteln sind.

Anbieter aus dem Ausland sollen Daten weitergeben

Juliane Nagel, Landtagsabgeordnete der Linken, sieht die Justiz weiter in der Pflicht. „Im Internet und außerhalb wird massenhaft gegen Menschengruppen gehetzt und Nazi-Symbolik verbreitet. Das sind keine Kavaliersdelikte – die Strafe muss auf dem Fuße folgen. Der nötige Verfolgungsdruck entsteht aber nur, wenn wir alle solche Straftaten konsequent anzeigen, die Behörden sie korrekt bewerten und im Netz auch selbsttätig gegen Hassrede ermitteln.“

Tatsächlich hatte der Bundesrat zuletzt einen Antrag beschlossen, wonach ausländische Anbieter von sozialen Netzwerken deutsche Strafverfolgungsbehörden unterstützen müssen. So sollen sie die Daten von Tätern, die strafrechtlich relevante Nachrichten und Kommentare veröffentlichen, künftig weitergeben müssen.

Für Ministerin Meier ein notwendiger Schritt. „Der Rechtsextremismus ist eine Gefahr für unsere Demokratie und unsere Wertevorstellungen. Dies gilt gleichermaßen für Hass und Hetze im Netz, die der Nährboden für rechte Gewalt sind. Die Strukturen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus müssen auf Landes- und Bundesebene weiter ausgebaut werden.“