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„Sachsensumpf“: Beamtin bekommt Entschädigung

Weil eine ehemalige Verfassungsschützerin jahrelang auf ihren Prozess warten musste, erhält sie nach ihrer Verurteilung Geld vom Freistaat - so viel wie niemand vor ihr.

Von Karin Schlottmann
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Vor über einem Jahr endete der „Sachsensumpf“-Prozess mit Geldstrafen gegen eine frühere Verfassungsschützerin und einen pensionierten Polizisten.
Vor über einem Jahr endete der „Sachsensumpf“-Prozess mit Geldstrafen gegen eine frühere Verfassungsschützerin und einen pensionierten Polizisten. © Arno Burgi / dpa (Archiv)

Vor gut 14 Monaten hat das Landgericht Dresden eine frühere Verfassungsschutz-Mitarbeiterin wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro verurteilt. Der Strafprozess gegen sie und einen mitangeklagten pensionierten Polizisten hatte erst sieben Jahre nach Anklageerhebung begonnen. Deshalb zahlt der Freistaat der Beamtin nun eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro. Wie das Oberlandesgericht Dresden auf Anfrage bestätigte, ist der Schadensersatz das Ergebnis von Vergleichsgesprächen zwischen Simone H. und dem Freistaat Sachsen.

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