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Stadt darf weiter mobil blitzen

Geschwindigkeitsüberwachung darf nicht an Private übergeben werden. Das hat diese Woche ein Gericht grundsätzlich geurteilt.

Von Peter Redlich
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Radebeuls mobiler Blitzer darf weiter unterwegs sein und zu schnell Fahrende bestrafen.
Radebeuls mobiler Blitzer darf weiter unterwegs sein und zu schnell Fahrende bestrafen. © Norbert Millauer

Radebeul/Coswig. Was wird nun mit dem mobilen Blitzer der Stadt Radebeul, der auch für Coswig unterwegs ist? Diese Woche wurde bekannt, dass ein Gericht in Frankfurt am Main grundsätzlich geurteilt hat, dass es für das Blitzen Einschränkungen gibt. Und zwar darf dies nicht mehr an Private vergeben werden.

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