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Swatch gegen Samsung

Der Schweizer Konzern hat den Elektronikriesen aus Südkorea verklagt. Dabei spielt auch Glashütte eine Rolle.

Von Maik Brückner
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Uhren von Glashütte Original haben weltweit ihre Fans. Das ruft auch digitale Nachahmer auf den Plan.
Uhren von Glashütte Original haben weltweit ihre Fans. Das ruft auch digitale Nachahmer auf den Plan. © Foto: Glashütte Original

Eine Glashütter Uhr für ein paar Euro? Diese gibt es auf asiatischen und afrikanischen Basaren. Allerdings hält man da eine klare Fälschung in der Hand. Und das kann mitunter auch ein Laie erkennen, sagt Gunter Teuscher, der die Glashütter Niederlassung der Firma Wempe leitet und hier auch für den Uhrenbau zuständig ist. Er hat schon Uhren gesehen, auf deren Zifferblatt nicht Glashütte, sondern Glashitte stand. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die betreffende Uhrenfirma den Hersteller dieser nachgemachten Uhr zur Verantwortung zieht. Zu offensichtlich ist, dass es sich hier um eine Fälschung handelt.

Deutlich anders ist der Fall, der jetzt in den USA verhandelt wird. Dort stehen sich zwei Konzerne gegenüber. Beklagter ist der südkoreanische Technologiekonzern Samsung. Der stellt nicht nur Geschirrspüler, Fernseher und Mobiltelefone her, sondern auch Smart-Watches. Das sind elektronische Uhren, die wie klassische Armbanduhren aussehen, aber mehr können. Sie können als Navi, Telefon und Kalender genutzt werden. Wer es mag, kann das Ziffernblatt ändern. Dazu lädt sich der Träger einfach ein neues Design aus dem Internet-Shop herunter. Und genau diesen Shop von Samsung hat sich der Swatch-Konzern genauer angeschaut. Der in der Schweiz tätige Konzern ist der weltgrößte Uhrenhersteller – zu ihm gehören erfolgreiche Marken wie Breguet, Omega, Rado, Tissot, Calvin Klein, die Union Uhrenfabrik und die Manufaktur Glashütte Original. Der Swatch Group war aufgefallen, das im offiziellen Samsung-Store herunterladbare Zifferblätter angeboten werden, die denen der klassischen Armbanduhren seiner Tochterfirmen zum Verwechseln ähnlich sind. Darunter ist auch das Modell Panomaticlunar, eine Uhr von Glashütte Original. Das Glashütter Unternehmen will sich zu dem Fall nicht äußern, überlässt die Wertung der Konzern-Zentrale in der Schweiz.

Dort erinnerte man Samsung an die eigenen Grundsätze. Diese besagten, dass Samsung „im Einklang mit dem Gesetz und der Geschäftsethik fair“ konkurriere. Der Konzern wolle sich „an alle Regeln anderer Länder und regionaler Gemeinschaften“ halten, die Wettbewerbsordnung respektieren und auf faire Art konkurrieren. „Die Fakten zeigen jedoch, dass Samsung vorsätzlich, mutwillig und ohne Rücksicht auf die Rechte der Swatch Group-Unternehmen gehandelt hat“, sagt ein Konzernsprecher.

Die Glashütte Original-Uhr Panomaticlunar, 9 700 Euro.
Die Glashütte Original-Uhr Panomaticlunar, 9 700 Euro. © Swatch-Konzern

Für die Smart-Watches von Samsung werden Zifferblätter angeboten, die so realistisch wirken, dass sie kaum wie digital aussehen. Die Swatch Group will das nicht hinnehmen. Unsere Marken sind Milliarden wert, so der Sprecher. Deshalb fordert der Uhren-Konzern von Samsung eine dreistellige Millionen-Summe als Entschädigung. Samsung möchte sich dazu nicht äußern, erklärt Sprecher Felix Sadowski.

Die digitale Variante für die Smartwatch.
Die digitale Variante für die Smartwatch. © Swatch-Konzern

Ungewöhnlich sind solche Verfahren nicht. Nach einem ähnlichen Muster würden sie auch in Deutschland laufen. Auch hier können Design und die Produktgestaltung von Uhren geschützt werden, erklärt Til Huber vom Deutschen Patent- und Markenamt. Unternehmen können diese in ein Designregister eingetragen. Das Design muss zwei Kriterien erfüllen. Es muss bei seiner Anmeldung neu sein und es muss eine Eigenart aufweisen. Geprüft werde das aber nicht. Dritten ist es verboten, ein eingetragenes Design zu nutzen, so Huber. Sollte der Designinhaber einen Verstoß bemerken, kann dieser außergerichtlich oder mithilfe der Justiz gegen den Rechtsverletzer vorgehen. „Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, unter anderem Abmahnung, Designverletzungsklage vor dem Landgericht oder einstweilige Verfügung bei Eilbedürftigkeit“, erklärt Huber.

Das ist ein aufwendiges Verfahren, das sich offenbar nicht jedes Unternehmen leisten kann. Grade kleineren dürfte das schwerfallen, am weltweiten Markt die Übersicht zu behalten. Man überprüfe nicht systematisch, ob es Kopien gibt, erklärt Holger Hillenbrand von Mühle Glashütte. Das Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeiter und zu zählt zu den kleineren.

Beim Konkurrenten Lange ist es anders. Der Luxusuhrenhersteller gehört zum schweizerischen Luxusgüterkonzern Richemont, baut in Glashütte die teuersten Zeitmesser und ist mit 700 Mitarbeitern die größte Uhrenfirma in Glashütte. „A. Lange & Söhne arbeitet mit Patentanwälten zusammen, die alles Schützenswerte rund um unsere Marke und unsere Uhren steuern und koordinieren“, erklärt Firmensprecher Arnd Einhorn. Werden Rechtsverletzungen festgestellt, schalte man die Rechtsabteilung von Richemont ein, die die Interessen von Lange vertritt. Und das ist in der Vergangenheit bereits passiert. Auch Lange entdeckte Kopien seines Uhrendesigns. Wie oft das seit der Gründung des Unternehmens vor fast 30 Jahren passiert ist, vermag Einhorn nicht zu sagen.

Nun darf man gespannt sein, wie der Rechtsstreit Swatch gegen Samsung ausgeht. Die Entscheidung fällt Medienberichten zufolge ein Gericht im US-Bundesstaat New York, da Swatch sein Designs in den Vereinigten Staaten registrieren ließ.

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