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Wahrheit über das Oberbürgermeister-Amt

Das Gesetz verlangt für den Posten keine spezifischen Qualifikationen. Juristisch reicht die persönliche Wählbarkeit völlig aus – warum, steht hier.

Von Mirko Kolodziej
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© Symbolfoto: www.pixabay.com

Hoyerswerda. Vor der Hoyerswerdaer Oberbürgermeisterwahl im September macht sich so Mancher langsam darüber Gedanken, welche Qualifikation ein erster Mann oder eine erste Frau im Rathaus so mitbringen müssten. Für den studierten Staatswissenschaftler Ehrenfried Poremba aus Klein Neida steht fest: „In dieser Stadt muss es doch gelingen, einen kompetenten, von vielen Einwohnern getragen Kandidaten zu finden.“ Und aus seiner Sicht kommt da nur jemand mit Verwaltungs-Erfahrung oder -Ausbildung infrage. Dass das nach aktueller Rechtslage nicht erforderlich ist, findet Ehrenfried Poremba alles andere als gut. Er führt ebenfalls an, dass eine solche Qualifikation für die Bürgermeisterstelle ja schließlich erforderlich ist.

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