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Warum der Spreehotel-Angriff keine Brandstiftung war

Dass die Männer Brandsätze über den Asylheim-Zaun warfen, wertet der Richter nur als Störung des öffentlichen Friedens. Eine Straftat bleibt es trotzdem.

Von Marleen Hollenbach
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Schon am ersten Verhandlungstag hatten die drei Angeklagten ihre Taten gestanden. Am Freitag wurden sie nun vom Landgericht Görlitz in Bautzen verurteilt.
Schon am ersten Verhandlungstag hatten die drei Angeklagten ihre Taten gestanden. Am Freitag wurden sie nun vom Landgericht Görlitz in Bautzen verurteilt. © Lausitznews

Bautzen. Im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf das Spreehotel im Jahr 2016 sind die Angeklagten jetzt vom Landgericht in Bautzen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Am dritten Verhandlungstag fällte Richter Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg das Urteil und legte für die Männer eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Sollten sie sich in dieser Zeit Fehltritte erlauben, müssen sie für zwei Jahre ins Gefängnis. Ein Angeklagter muss zudem eine Geldstrafe zahlen, die dem Steinhaus zugutekommt. Die anderen beiden werden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die beiden 21-Jährigen und der 25-Jährigen hatten im Dezember 2016 Molotowcocktails über den mehr als zwei Meter hohen Zaun des Spreehotels geworfen. Der Anschlag endete glimpflich. Die Flaschen zerbrachen auf dem Asphalt. Nur ein Brandfleck blieb zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Tat als versuchte schwere Brandstiftung gewertet. Doch das sah der Richter anders. Er glaubte den Aussagen der Angeklagten. Diese hatten betont, dass sie das Gebäude, in dem damals 230 Geflüchtete lebten, nicht wirklich in Brand setzen wollten. Dafür sprechen mehrere Indizien, so der Richter. So verwendeten die drei Männer Diesel, anstatt Benzin, einen viel besser entflammbaren Kraftstoff zu nehmen. Außerdem gingen die Männer um das Spreehotel herum, warfen ihre Flaschen von einer Stelle, die besonders weit vom Gebäude entfernt ist. Schon in dem Moment müssen die Männer gemerkt haben, wie unwahrscheinlich es ist, das Haus an dieser Stelle und auf diese Weise anzuzünden, erklärt der Richter weiter. Auf ihr Motiv angesprochen, erklärten die Männer am ersten Verhandlungstag, ein Gastronom habe sie bedroht und ihnen diese Tat nahegelegt. Laut dem Richter ist diese Aussage „nicht völlig unplausibel.“ Man müsse deshalb nicht von einer versuchten Brandstiftung, sondern von einer Störung des öffentlichen Friedens sprechen.

Kritik an Staatsanwaltschaft

Verurteilt wurden die drei Männer vom Gericht außerdem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen mehrerer Einbrüche in über 20 Lauben, in eine Gaststätte und in einen Freizeitpark.

Neben ihrem frühen Geständnis der Taten wirkte sich für die Angeklagten auch strafmildernd aus, dass die Taten schon mehr als zwei Jahre zurückliegen. Rechtsanwalt Alexander Hübner kritisierte das. Er könne nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft so lange für die Erhebung der Anklage gebraucht hat, sagte er.