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Wenn der Wind den Parkschein umdreht

Nach dem Arztbesuch fand eine Bautzenerin ein Knöllchen unterm Scheibenwischer. Sie fühlt sich ungerecht behandelt.

Von Tilo Berger
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Der Parkschein muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen, verlangt das Gesetz. Also lieber einmal mehr hinschauen als einmal zu wenig, sonst kann es teuer werden.
Der Parkschein muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen, verlangt das Gesetz. Also lieber einmal mehr hinschauen als einmal zu wenig, sonst kann es teuer werden. © SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Ein Windstoß kam Frau H. aus Bautzen jetzt teuer zu stehen. Sie hatte für einen Arztbesuch ihr Auto auf dem Parkplatz am Ärztehaus an der Töpferstraße geparkt. Und dafür einen Parkschein gelöst und hinter die Windschutzscheibe gelegt. So weit, so gut. Doch als Frau H. ihre Sachen aus dem Kofferraum nahm, passierte es: „Da muss sich durch einen Windstoß das Ticket umgedreht haben. Jedenfalls fand ich an meiner Windschutzscheibe ein Knöllchen über 15 Euro.“

Frau H. telefonierte mit dem privaten Betreiber des Parkplatzes. Sie schilderte die ärgerliche Sache mit dem Windstoß – vergeblich. „Ich sollte nachweisen, dass ich das Ticket selber für mein Auto gekauft habe. Es könnte ja auch ein weitergegebenes sein“, berichtet sie. Den Nachweis hätte sie gern erbracht, wenn der Automat die Eingabe des Autokennzeichens ermöglichen würde. Das tut er nicht. Allerdings gestattet der Parkautomat am Ärztehaus als bisher einziger in Bautzen das sogenannte Handyparken. Dabei starten Nutzer den Parkvorgang per Handy – entweder über eine App, per Anruf oder SMS – und beenden ihn bei Rückkehr zum Fahrzeug auch auf diese Weise. Dabei wird das Kennzeichen erfasst.

Von dieser Möglichkeit hat Frau H. keinen Gebrauch gemacht – sie ging ja davon aus, dass der Parkschein gut lesbar hinter der Windschutzscheibe lag. Doch davon hätte sie sich noch einmal überzeugen müssen, bevor sie ins Ärztehaus ging. Die Straßenverkehrsordnung regelt das eindeutig, erklärt Karl-Heinz Drach, Bautzener Fachanwalt für Verkehrsrecht: Der Nachweis über die Ankunftszeit ist gut lesbar anzubringen. „Dies ist besonders wichtig, damit im Falle einer Kontrolle kein Zweifel besteht, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß an Ort und Stelle geparkt wurde“, sagt der Anwalt. Mit Blick auf die kalte Jahreszeit macht Karl-Heinz Drach aber auf einen speziellen Fall aufmerksam: Bei starkem Schneefall sind Autofahrer nicht gezwungen, sofort zum Auto zurückzukehren und die Windschutzscheibe von der weißen Pracht zu befreien. Sollte später doch ein Knöllchen am Scheibenwischer stecken, sollte das eingeschneite Auto fotografiert und das Bild zusammen mit dem Parkschein als Beweis vorgelegt werden.

Frau H. hilft dieser Rat im Moment nicht weiter – die 15 Euro vom Ärztehaus-Parkplatz muss sie abschreiben.

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