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Wenn Stadträte Akteneinsicht fordern

Die Stadt Sebnitz unterstützt die Arbeiten am baufälligen Haus Kreuzstraße 5 finanziell. Die AfD-Fraktion will wissen, wofür das Geld ausgegeben wird.

Von Anja Weber
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Was wird aus dem baufälligen Haus Kreuzstraße 5 in Sebnitz? Die Stadt will für das Privatgebäude viel Geld zur Verfügung stellen.
Was wird aus dem baufälligen Haus Kreuzstraße 5 in Sebnitz? Die Stadt will für das Privatgebäude viel Geld zur Verfügung stellen. © Daniel Schäfer

Um über gewisse Vorgänge in der Verwaltung informiert zu sein, können Stadträte Akteneinsicht nehmen. Wie, dazu lagt die Gemeindeordnung Sachsens Grundregeln fest. Und von diesem Recht wollte die AfD-Fraktion im Sebnitzer Stadtrat Gebrauch machen. 

Eine entsprechende Anfrage gab es bereits in der ersten Sitzung des neuen Stadtrates am 26. Juni. Konkret geht es um das baufällige Haus Kreuzstraße 5 in Sebnitz.

Im April 2019 hatte bereits der noch alte Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Sebnitz für den Abriss von Nebengebäuden 100.000 Euro zur Verfügung stellt. In einem weiteren Beschluss vom 26. Juni wurden noch einmal 100.000 Euro für das Gebäude bestätigt. „Wir vermuten, das wird noch nicht alles sein, was die Stadt zur Verfügung stellen wird“, sagt Tino Besser, Mitglied der AfD-Fraktion. 

Man habe sich die Frage gestellt, weshalb investiert die Stadt in dieses Gebäude, das einer Privatperson gehört, so viel Geld. Und man wolle wissen, wie die Beträge überhaupt zustande gekommen sind. Jeder, der Geld von der Stadt bekomme, müsse ein Konzept vorlegen. Deshalb will die Fraktion darüber hinaus wissen, ob es für das Objekt Kreuzstraße 5 ein solches Papier gibt und was da drin steht. All das kann über eine Akteneinsicht geklärt werden.

Als Laie könnte man nun denken, wenn ein Stadtrat, ganz gleich welcher Fraktion er angehört, in die Unterlagen schauen möchte, bekommt er die auf den Tisch gepackt. Doch offenbar ist es nicht so einfach. 

Tino Besser hakte in der letzten Ratssitzung nach. Die neuen Vertreter im Sebnitzer Stadtrat mussten sich dort zunächst in die Spielregeln der Kommunalpolitik einweisen lassen. Oberbürgermeister Mike Ruckh (CDU) sagte, dass über die Akteneinsicht noch nicht entschieden sei. Es gebe mehrere Möglichkeiten. Es könnte ein entsprechender Antrag gestellt werden, der von einem Fünftel der Stadträte unterschrieben werden müsste. Dann muss für den konkreten Fall ein Ausschuss gebildet werden, in dem alle Räte vertreten sein müssen, und sie alle bekommen Akteneinsicht.

Der Oberbürgermeister hatte aber einen anderen Vorschlag. In der September-Sitzung soll ohnehin die Hauptsatzung geändert werden. Im gleichen Zug könne auch die Akteneinsicht neu geregelt werden. Ein Vorschlag wäre, dass nur der Hauptausschuss Akteneinsicht erhält. Das allerdings würde die Vertreter von Bündnis 90/Grüne, Die Linke und der Heimatliste ausschließen, da sie keine Mitglieder im Hauptausschuss haben.

Das Ganze gewinnt noch mehr an Brisanz. Weil mit der geänderten Hauptsatzung der dritte stellvertretende Bürgermeister gestrichen werden soll, um möglicherweise einen AfD-Mann auf diesem Posten zu verhindern. In der offiziellen Begründung heißt es, dass zwei Stellvertreter ausreichen. Darauf hatte sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. Juni auch mehrheitlich verständigt. 

Diese taktischen Manöver stoßen bei der AfD-Fraktion nun auf heftige Kritik, „ Es gibt eine Hauptsatzung. Warum soll diese nun geändert werden? Die Verwaltung hat den Stadträten, die es möchten, jederzeit Einsicht in wichtige Unterlagen zu gewähren“, sagt Tino Besser.