Das Dippoldiswalder Wappen mit dem Einsiedler Dippold und den Kiefernästen ist keine beliebige Zeichnung, sondern das Wahrzeichen der Stadt und besonders geschützt. Das hat der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung noch einmal bestätigt und dafür eine eigene Wappensatzung beschlossen.
Dabei haben aufmerksame Abgeordnete noch eine große Ungereimtheit verhindert. Denn in dem Textvorschlag war als Beschreibung der Einsiedler aufgeführt im blauen Gewand mit „zwei über Kreuz gelegten naturfarbenen Kiefern mit je drei Tannenzapfen.“ Eine Kiefer, die Tannenzapfen trägt, das wäre ein botanisches Wunder. Um ein Haar hätte der Dippser Stadtrat das geschafft und sich damit etwas blamiert. Aber Michael Heyde (AfD) wies noch rechtzeitig darauf hin, und mit einem Federstrich sind dann aus den Tannenzapfen einfache Zapfen geworden, wie sie auch zu einer Kiefer passen können.
Unseriöse Partner sind ausgeschlossen
Das Stadtwappen dürfen in erster Linie nur die Oberbürgermeisterin, der Stadt- und der Ortschaftsrat, sowie die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen verwenden. Andere Unternehmen, Vereine oder Bürger benötigen eine Genehmigung der Stadtverwaltung, die auch nur jemand bekommen kann, der seinen Sitz in Dippoldiswalde hat oder mit der Stadt besonders verbunden ist. Außerdem muss er die Gewähr bieten, dass die Verwendung des Wappens das Ansehen der Stadt nicht schädigt. Das letzte Wort hat hier die Oberbürgermeisterin. Sie darf also unseriösen Geschäftspartnern die Nutzung des Wappens verbieten. Die Neuregelung kann der Stadt sogar Geld in die Kasse bringen. Erstens kostet die Genehmigung zur Verwendung des Wappens eine Gebühr, zweitens kann die Stadt bei einem Verstoß gegen die Neuregelung bis zu 1.000 Euro Bußgeld verlangen.
Dieser Schutz gilt aber in der Stadt nur für ein Wappen, eben das Stadtwappen. Die Wahrzeichen der eingemeindeten Ortsteilen sind dabei nicht einbezogen, informierte Oberbürgermeisterin Kerstin Körner (CDU) auf Anfrage mehrere Abgeordneter.