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Zittauer Messerstecher erneut vor Gericht

Frank H. sollte wegen Totschlags seiner Freundin zehn Jahre ins Gefängnis. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben.

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Frank H. (2. von links) muss erneut vor dem Landgericht erscheinen. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Frank H. (2. von links) muss erneut vor dem Landgericht erscheinen. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft. © Frank Thümmler

Der Prozess um den Zittauer Messerstecher Frank H. wird neu aufgerollt. Zwar hat er die Tat an seiner Freundin am 12. Juni 2018 gestanden und das Landgericht Görlitz ihn wegen Totschlags zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung nun auf.

Damit muss der Fall neu verhandelt werden vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Bautzen. Schon beim damaligen Urteil forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes, weil er das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt sah. Der Verteidiger hingegen sah eine Strafe von sechs Jahren als gerechtfertigt an und wertete diese Tat als einen Totschlag im Affekt.

Der Zittauer hatte seine 34-jährige Freundin am 12. Juni 2018 am Zittauer Haberkornplatz im Streit mit einem großen Küchenmesser verletzt, als er zweimal zustach. Die Frau versuchte wegzurennen, weshalb er ein drittes Mal das Messer in ihren Körper rammte. Sie starb aufgrund der Verletzungen im Krankenhaus.
Der 54-jährige Angeklagte ist 15-mal vorbestraft wegen unterschiedlicher Gewalttaten und befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. 

Der Prozess beginnt am am 20. April um 9 Uhr im Saal 222. Die Fortsetzungstermine sind am 22. und 24. April. (SZ)

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