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Zittauer schweigt zu sexuellem Missbrauch

Der 48-jährige Mann soll sich vor über zehn Jahren an zwei minderjährigen Schwestern vergangen haben. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Von Frank Thümmler
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Symbolbild © Symbolfoto David Ebener/dpa

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind schwerwiegend und in der Rangliste der Verbrechen ganz unten angesiedelt: Sexueller Missbrauch von Kindern, der in einer versuchten Vergewaltigung mündete. 

Stimmen die zehn Jahre und mehr zurückliegenden Fälle, waren - und sind sie wohl noch - für die beiden Opfer, zwei im Tatzeitraum  zwischen neun und 15 Jahre alte Schwestern,  ein Albtraum. Stimmen sie nicht, ist das, was gerade geschieht, ein Albtraum für den Angeklagten. 

An diesem Dienstag hat das Landgericht Görlitz die Verhandlung gegen den 48-jährigen Zittauer eröffnet. Staatsanwalt Jürgen Ebert verlas die Anklage. Demnach habe alles 2004 begonnen, als das erste Opfer, die Nichte der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, zehn Jahre alt war. 

In den folgenden zwei Jahren soll es bei drei Gelegenheiten Zungenküsse gegeben haben. Die Übergriffe, so die Anklage, wurden im Laufe der Zeit schlimmer. Als das Mädchen zwölf Jahre alt war, soll der Zittauer sie aufgefordert haben, Unterwäsche anzuprobieren, sie als "heiß aussehend" bezeichnet und ihr schließlich von hinten an die Brüste gefasst haben. Später soll er die Zwölfjährige auch am Geschlechtsteil gestreichelt und sich an ihr oral vergangen haben. 

Als die Mutter kam, ließ er von ihr ab

Das wurde laut Anklage im 13. Lebensjahr des Opfers zur Routine - einmal monatlich, mit Eindringen des Fingers, was den Tatvorwurf zu einem schweren sexuellen Missbrauch qualifiziert. Das Mädchen habe das über sich ergehen lassen, weil er damit drohte, dass sie sonst ins Kinderheim müsse, heißt es in der Anklage. Und als das Mädchen 2009 schließlich 15 Jahre alt war, soll der Angeklagte eine Vergewaltigung versucht haben. 

Das Opfer habe sich gewehrt, gestrampelt, getreten, den Angreifer schließlich in den Bauch getroffen und ins Gesicht geschlagen, sodass er doch von ihr abließ. Laut Anklage seine letzte Tat. Im letzten Jahr soll er es demnach allerdings auch schon auf die jüngere Schwester des ersten Opfers - damals neun Jahre alt - abgesehen haben. Zweimal soll er das Mädchen aufgefordert haben, sich auf der Wohnzimmercouch nackt auf ihn zu legen. Dem soll sie nachgekommen sein. Als die Mutter kam, ließ er von ihr ab, so die Anklage.

Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Den Nachweis dieser Taten zu führen, wird nicht einfach. Objektive Spuren gibt es nach so vielen Jahren nicht, direkte Zeugen des Tatgeschehens wie meist in solchen Fällen auch nicht. Der Angeklagte hat bisher alle Taten bestritten. 

Vor Gericht machte er nach der Anklageverlesung zunächst erst einmal von seinem Recht Gebrauch, zu den Vorwürfen zu schweigen. Aussagen kann er allerdings zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens, zum Beispiel auch nach den Aussagen der beiden mutmaßlichen Opfer. Die jungen Frauen treten in dem Verfahren als Nebenklägerinnen auf. Es wird also aller Voraussicht nach Aussage gegen Aussage stehen.

Das Gericht versucht darüber hinaus, ein Bild der Verhältnisse über viele Zeugenaussagen aus dem Umfeld der mutmaßlichen Opfer und des mutmaßlichen Täters zu gewinnen. Dass seitdem zehn Jahre ins Land gegangen sind, macht das alles nicht einfacher. Eine psychiatrische Gutachterin wird die Glaubwürdigkeit der Opferaussagen einschätzen. 

Für all das sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Wegen Terminschwierigkeiten musste der Nebenklagevertreter ausgetauscht werden. Weil der neue aber am ersten Verhandlungstag verhindert war, wurde die Aussage des älteren Opfers auf den nächsten Verhandlungstag verschoben. Der ist am 9. September angesetzt.

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