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Justizminister wollen Namensrecht reformieren

Das deutsche Namensrecht soll vereinfacht werden. Besonderheiten sind davon nicht betroffen - wie zum Beispiel bei den Sorben in der Lausitz.

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© Symbol: dpa

Schwangau. Das deutsche Namensrecht soll nach dem Willen der Justizminister reformiert werden. Das hat die Justizministerkonferenz in Schwangau am Donnerstag auf Initiative von Sachsen und Thüringen beschlossen. Die Länderminister sind der Auffassung, das vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägte deutsche Namensrecht sei "wenig flexibel, kompliziert und in manchen Bereichen auch in sich widersprüchlich". Ein modernes Namensrecht müsse das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, die Vielfalt individueller Lebensläufe von Familien und Belange nationaler Minderheiten Rechnung tragen.

"Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Es schränkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht unnötig ein und trägt der Lebenswirklichkeit – insbesondere von Patchwork- und Regenbogenfamilien – nicht ausreichend Rechnung", sagte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Sie erwartet vom Bundesministerium der Justiz die zeitnahe Vorlage eines Entwurfes. Dieser solle auch Besonderheiten der Nachnamen bei Minderheiten wie den Sorben in der Lausitz berücksichtigen.

Meier zufolge ist der Änderungsbedarf umfangreich. Sie verwies unter anderem auf die fehlende Möglichkeit, einen echten Ehedoppelnamen zu bilden. Bisher dürfe nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen führen. Sorbinnen könnten derzeit nicht die in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung ihres Namens nach deutschem Recht führen und etwa in den Pass eintragen lassen. Aus Frau Surow soll mit der Änderung Frau Surowa werden. (dpa)