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Reichsflaggen-Erlass in Niedersachsen

Niedersächsische Behörden können künftig das Schwenken von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen unterbinden.

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Künftig dürfen Behörden gegen Reichsk(kriegs)flaggen in Niedersachsen vorgehen.
Künftig dürfen Behörden gegen Reichsk(kriegs)flaggen in Niedersachsen vorgehen. © Christoph Soeder/dpa

Hannover. Polizei und Verwaltungsbehörden in Niedersachsen können das öffentliche Schwenken von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen jetzt unterbinden. Ein entsprechender Erlass sei ab sofort gültig, teilte das niedersächsische Innenministerium am Donnerstag in Hannover mit. 

Beim Verwenden der Flaggen sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, die Fahnen könnten auch sichergestellt werden. "Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung", sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Sie seien Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit.

Wann kommt die einheitliche Regelung?

"Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen", erläuterte Pistorius.

Vom Gesetzgeber verboten ist bisher nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne. Reichskriegsflaggen, die immer mehr als Symbol rechter Gruppierungen benutzt werden, sind es bislang nicht. 

In den Fokus gerieten Flaggen des Kaiserreichs zuletzt Ende August, als Demonstranten sie auf der Treppe des Reichstagsgebäudes in Berlin schwenkten. Das Land Bremen hat das Zeigen von Reichs- beziehungsweise Reichskriegsflaggen bereits vor zehn Tagen per Erlass verboten. Viele Politiker fordern eine bundeseinheitliche Regelung.