Berlin. Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, nun auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich ist dies ab dem 18. Dezember, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von letzter Woche hervorgeht.
Konkret werden laut GKV die Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage ausgestellt - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.
Lauterbach hatte in einem Schreiben an die KBV und die Kassen erläutert, die telefonische Krankschreibung solle nicht nur in den Fällen Patienten und Praxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig sind - sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigen. (dpa)