Die Frist ist abgelaufen: Bis zum 4. April hatten die Parteien und Wählervereinigungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Chance, ihre Kandidatenlisten beim Kreiswahlausschuss einzureichen. In dieser Woche soll sich entscheiden, welcher der Wahlvorschläge für den Urnengang am 9. Juni zugelassen wird.
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