Berlin. Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat die Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD eine nur geringe Wirkung hinsichtlich einer Verkleinerung des Parlaments. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es in einem Gutachten. Die Regelungen hätten also „eine Ersparnis von bis zu 27 Abgeordneten gebracht“. Der Bundestag zählt derzeit 709 Abgeordnete, die Normgröße beträgt 598 Sitze.
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