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Auto in Köln geklaut: GPS-Signal führt Polizei zu mutmaßlichem Dieb in Sachsen

Ein 32-jähriger Mann hat mutmaßlich in Köln ein Auto gestohlen und war auf dem Weg gen Osten. Doch der Besitzer kann sein Fahrzeug per GPS orten. Durch polizeiliche Zusammenarbeit kann der Mann gestoppt werden.

Von Erik-Holm Langhof
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Über ein GPS-Signal konnten Beamte den Autodieb in Sachsen orten.
Über ein GPS-Signal konnten Beamte den Autodieb in Sachsen orten. © Fabian Strauch/dpa (Symbolfoto)

Großpösna/Köln. Ein im Raum Köln gestohlenes Auto samt mutmaßlichem Täter konnte am Samstag südlich von Leipzig erst geortet und schließlich von der Polizei gestoppt werden.

Wie eine Polizeisprecherin am Montag mitteilt, übermittelten Beamten aus Köln den sächsischen Kollegen das Ortungssignal eines zuvor gestohlenen Dodge RAM. Der rechtmäßige Besitzer konnte das Fahrzeug in Großpösna orten und den Standort in Echtzeit weitergeben. Einsatzkräfte aus Leipzig begaben sich daraufhin auf den Weg, um das Auto ausfindig zu machen.

"Als Polizeibeamte zu dem Einsatzort fuhren, wurde weiterhin durch das Polizeipräsidium Köln mitgeteilt, dass das Fahrzeug auf der Bundesstraße 6 in Richtung Machern unterwegs sei. Bereits wenig später konnten Streifenbeamte den Pkw in Höhe der Ortslage Luppa anhalten", so die Sprecherin. Die Polizisten nahmen den 32-jährigen polnischen Fahrer fest.

Ein durchgeführter Drogentest ergab ein positives Ergebnis auf Amphetamine. Der Beschuldigte wurde daraufhin in das Zentrale Polizeigewahrsam gebracht. Nach einer Blutentnahme und der Personalienaufnahme ordnete eine Staatsanwältin die vorläufige Festnahme des 32-Jährigen an.

Es stellte sich heraus, dass der Festgenommene nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war sowie zusätzlich Betäubungsmittel in Form von kristallinen Substanzen bei ihm gefunden worden. Nach Beantragung der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter der Polizei zufolge Haftbefehl gegen den Mann. Er kam in ein Gefängnis.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts eines besonders schweren Falls des Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln dauern an.