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Drohne am Flughafen Leipzig/Halle gesichtet - Landebahn gesperrt

Am Sonntag wird in der Nähe der Nordpiste des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne gesichtet. Die Flugsicherung sperrt die Landebahn, während die Polizei nach dem Drohnenführer sucht.

Von Mirko Jakubowsky & Erik-Holm Langhof
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Eine Landebahn des Flughafen Leipzig/Halle musste am Sonntag gesperrt werden, weil Zeugen eine Drohne gesichtet haben.
Eine Landebahn des Flughafen Leipzig/Halle musste am Sonntag gesperrt werden, weil Zeugen eine Drohne gesichtet haben. © Julian Stratenschulte/dpa (Symbolfoto)

Schkeuditz. Eine Landebahn des Flughafens Leipzig/Halle musste am Sonntag wegen einer Drohne, die in der Nähe gesichtet wurde, kurzzeitig gesperrt werden.

Wie ein Polizeisprecher am Montag mitteilt, wurde das Polizeirevier Delitzsch durch Zeugen über das Fluggerät im Ortsteil Wolteritz gegen 13 Uhr informiert. "Durch den Flughafen wurde zeitweilig die Nordpiste gesperrt und der Flugverkehr auf die Südpiste umgeleitet", sagt der Sprecher.

Alarmierte Polizeibeamte überprüften die Umgebung des Flughafens, konnten jedoch wohl keinen Drohnenführer mehr ausfindig machen. Dennoch sei eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen worden, so der Polizeisprecher. Die weiteren Ermittlungen dazu laufen.

Mindestens 1,5 Kilometer Abstand zu Flughäfen notwendig

Es ist nicht der erste Fall einer Landebahn-Sperrung aufgrund von Drohnen in der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle. Im Oktober 2023 gab es bereits zwei unerlaubte Drohnenflüge, nach denen ebenfalls die Polizei Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen hat. Und auch wenige Monate zuvor, im März 2023, mussten mehrere Flüge auf eine andere Landebahn umgeleitet werden. Zudem hatten vier Frachtflüge durch den Zwischenfall damals Verspätung.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte Anfang Dezember 2022 für die ersten elf Monate insgesamt 150 Behinderungen des Flugverkehrs registriert. Gut 80 Prozent davon fanden im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen statt, teilte die DFS damals mit.

Liegt keine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde vor, sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen in Deutschland verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden.

Strafrechtlich werden Verstöße dagegen als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet.