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Polizei-Großeinsatz in Meerane: SEK nimmt bewaffneten Mann in Wohnung fest

Am Dienstag hat sich in Meerane ein unter Drogen stehender Mann mit mehreren Schreckschusswaffen in seiner Wohnung verschanzt. Die Polizei rückte mit dem Spezialeinsatzkommando an.

Von Erik-Holm Langhof
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Das Spezialeinsatzkommando (vorn) hat den Mann in seiner Wohnung in Meerane festgenommen.
Das Spezialeinsatzkommando (vorn) hat den Mann in seiner Wohnung in Meerane festgenommen. © Andreas Kretschel

Meerane. Ein unter Drogen stehender Mann hat am Dienstag für einen Großeinsatz der Polizei in Meerane im Kreis Zwickau gesorgt. Er hat sich am Vormittag mit einer Schreckschusswaffe in seiner Wohnung verschanzt.

Nach Angaben einer Polizeisprecherin ging gegen 11 Uhr ein Hinweis einer Bekannten des Mannes bei der Polizei ein, wonach der Verdächtige in seiner Wohnung am Wettiner Platz unter Drogen mit einer Waffe hantiere. Daraufhin rückten mehrere Streifenwagen, darunter auch Beamte speziell für Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LeBel), zum Einsatzort aus und versuchten mit dem Mann Kontakt aufzunehmen.

"Das misslang jedoch, weshalb in der Folge auch Kräfte des Spezialeinsatzkommandos hinzugezogen wurden", so die Sprecherin gegenüber Sächsische.de. Der Einsatzort wurde weiträumig abgesperrt, es sei jedoch niemand evakuiert worden.

Mann besitzt mehrere Schreckschusswaffen

Erst kurz vor 16 Uhr habe der 46-jährige Deutsche die Wohnung von selbst geöffnet und sich kooperativ gezeigt. "Er konnte ohne Widerstand oder Waffengebrauch vom SEK festgenommen werden", so die Sprecherin. Demnach stand der Mann offensichtlich unter Drogen und werde nun medizinisch untersucht. "Möglicherweise liegt auch eine psychische Erkrankung vor. Das wird nun geprüft", teilt die Polizeisprecherin mit.

Einsatzkräfte speziell geschult für Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LebEL) waren auch im EInsatz.
Einsatzkräfte speziell geschult für Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LebEL) waren auch im EInsatz. © Andreas Kretschel

Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung wurden der Polizeibeamtin zufolge mehrere Schreckschusspistolen, jedoch keine scharfe Schusswaffe gefunden. Deshalb untersuche die Kriminalpolizei nun, ob es überhaupt einen strafrechtlichen Tatbestand gibt. "Erst einmal ist es jedem sein gutes Recht, eine Schreckschusswaffe in der Wohnung zu besitzen", erklärt die Polizeisprecherin. "Es gab in diesem Zusammenhang auch keine konkrete Bedrohungslage."

In Deutschland dürfen laut Waffengesetz Personen über 18 Jahren bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erwerben und besitzen, das heißt in der eigenen Wohnung, dem eigenen Geschäft oder auf dem eigenen Grundstück. Für das "Führen" - also "Dabeihaben" - einer solchen Waffe ist jedoch ein "kleinen Waffenschein" vonnöten.

Erst Anfang Oktober gab es im unweit entfernten Glauchau ebenfalls einen Großeinsatz der Polizei. Dort wurde der Polizei eine bewaffnete Person im Umfeld des Bahnhofs gemeldet. Schlussendlich stellte sich heraus, dass Zeugen ein Kind mit einer Spielzeugwaffe beobachtet hatten.