Dresden. In Sachsen sorgt ein neues Online-Portal für mehr Transparenz bei der geplanten Reform der Grundsteuer. Wie zwischen Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) und Sachsens Städte- und Gemeindetag vereinbart, hat der Freistaat jetzt eine Webseite erstellt, auf der für jede Kommune jene Hebesätze bei der Grundsteuer B (Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, geschäftlich genutzte Grundstücke) aufgeführt sind, die dafür sorgen würden, dass man künftig keine zusätzlichen Einnahmen aus der für 2025 geplanten Reform erzielt.
Diese veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätze sind für die Gemeinden aber nicht verbindlich. Sie dienen vor allem der Orientierung. Über die Hebesätze darf jede Kommune allein entscheiden. Allerdings war von vielen Städten und Gemeinden im Vorfeld angekündigt worden, die Reform nicht für ein Einkommensplus nutzen zu wollen.
Eine absolute Sicherheit, dass die neue Grundsteuer für Immobilienbesitzer damit nicht höher als bisher ausfällt, gibt es aber nicht, auch wenn die Gesamteinnahmen der Kommunen in etwa gleich bleiben sollten. Da mit der Reform neue Wertansätze eingeführt werden, kann die Grundsteuerbelastung künftig im Einzelfall für Betroffene sowohl höher als auch niedriger liegen.