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Herrenlose Autos in Radeberg sorgen für Ärger

In Radeberg werden immer wieder Autos abgestellt und nicht abgeholt - sogenannte Geisterautos. Was mit ihnen passiert und warum das die Stadt ärgert.

Von Verena Belzer
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Dieses Auto hat die Stadtverwaltung in der Waldstraße entdeckt - und mit einem roten Aufkleber mit der Aufforderung zur Entsorgung versehen.
Dieses Auto hat die Stadtverwaltung in der Waldstraße entdeckt - und mit einem roten Aufkleber mit der Aufforderung zur Entsorgung versehen. © Stadtverwaltung Radeberg

Radeberg. Dirk Hantschmann fährt quasi jeden Tag an der Heinrich-Gläser-Straße in Radeberg entlang - und was der Stadtrat der Wir-für-Radeberg-Fraktion dort regelmäßig sieht, "geht gar nicht", wie er sagt. Denn dort stehen schon seit geraumer Zeit sowohl ein dunkelblauer Wagen mit polnischem Kennzeichen als auch ein Pkw-Anhänger mit Frankfurter-Kennzeichen. Kein Besitzer weit und breit in Sicht - die sogenannten Geisterautos scheinen dauerhaft in Radeberg abgestellt worden zu sein.

Wie geht es mit ihnen weiter? "Ordnung muss sein", sagt Dirk Hantschmann. "Man kann doch nicht einfach seine Autos so entsorgen. Wo kommen wir denn hin, wenn das jeder machen würde?"

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Radebergs Ordnungsamtschefin Mandy Thümer klärt die rechtliche Situation auf: "Grundsätzlich gibt es keine maximale Parkdauer für Fahrzeuge", sagt die Amtsleiterin. Es gibt jedoch ein großes "Aber": "Parken setzt nach der Straßenverkehrsordnung ein für den Fahrzeugverkehr zugelassenes und nutzbares Fahrzeug voraus."

Das bedeute, dass stillgelegte, nicht versicherte oder abgestellte Autos mit abgelaufener TÜV-Plakette nicht dazu zählen.

Was passiert mit den abgestellten Fahrzeugen?

Fallen dem Ordnungsamt im Stadtgebiet Autos auf, die eben jenen Kriterien entsprechen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. "Fahrzeuge, an denen offensichtlich das Eigentum aufgegeben wurde oder die so defekt sind, dass sie als 'unerlaubte Abfallentsorgung' zu werten sind, stellen demzufolge eine unerlaubte Sondernutzung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar", erklärt Ordnungsamtschefin Thümer.

In Fällen auslaufender Betriebsstoffe oder sonstiger Umweltgefahren würde die Stadtverwaltung allerdings sofort tätig werden.

Welche Regeln gelten für Autoanhänger?

Radebergs Stadtrat Dirk Hantschmann (Wir für Radeberg) fallen immer mal wieder illegal abgestellte Fahrzeuge im Stadtgebiet auf - zuletzt in der Heinrich-Gläser-Straße.
Radebergs Stadtrat Dirk Hantschmann (Wir für Radeberg) fallen immer mal wieder illegal abgestellte Fahrzeuge im Stadtgebiet auf - zuletzt in der Heinrich-Gläser-Straße. © privat

Für Anhänger gelten andere Regeln als für Autos: "Für Fahrzeuganhänger, die nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, gelten die zwei Wochen Parkdauer", erklärt Mandy Thümer. "Das Parken ist aber nur zulässig, wenn der Anhänger noch zu Verkehrszwecken genutzt wird. Das ist wie bei den Autos."

Was passiert, wenn die Fristen verstrichen sind?

Die Halter erhalten ein Verwarngeld, bei längerer Standzeit ein Bußgeld und werden danach zur Beseitigung aufgefordert. "Dazu gibt es eine schriftliche Aufforderung in Verbindung mit einem roten Aufkleber", erläutert die Amtsleiterin.

Die Aufkleber enthalten die amtlich festgelegte Aufforderung mit angemessener Frist zur Beseitigung des Fahrzeuges oder des Anhängers "oder anderer im öffentlichen Verkehrsraum abgelegter oder abgestellter Gegenstände". Die Frist betrage zumeist vier Wochen, erläutert Thümer.

Ab wann wird ein Auto von der Stadt entsorgt?

"Nach Ablauf der genannten Frist", sagt Mandy Thümer. "Und wenn die Ermittlung des Halters oder Eigentümers erfolglos war oder die Aufforderung zur Beseitigung fruchtlos war."

In diesem Jahr hat die Stadt nach Angaben der Verwaltung bereits drei Fahrzeuge amtlich entsorgen lassen. "Den roten Aufkleber haben wir 13 Mal auf Autos oder Hänger geklebt."

Welche Kosten sind der Stadt entstanden?

So sieht der rote Aufkleber der Stadtverwaltung aus, den illegal abgestellte Autos auf die Frontscheibe geklebt bekommen.
So sieht der rote Aufkleber der Stadtverwaltung aus, den illegal abgestellte Autos auf die Frontscheibe geklebt bekommen. © Stadtverwaltung Radeberg

"Die Kosten für die Beseitigung dieser Fahrzeuge liegt bei etwa 1.000 Euro im Jahr", sagt die Ordnungsamtschefin. Für die vergangenen Jahre hat die Verwaltung keine validen Daten, wie oft Fahrzeuge auf Kosten der Steuerzahler entsorgt wurden.

Wie steht die Stadt zu dieser Problematik?

"Das ist für uns, ebenso wie andere illegale Abfallentsorgungen, ein unschönes Problem", sagt Mandy Thümer. "Die dafür verwendeten Mittel und Personalkapazitäten wären besser einsetzbar."

Die Stadt wird in solchen Fällen schnell tätig, "um Nachahmer zu vermeiden und den öffentlichen Verkehrsraum wieder für die Allgemeinheit verfügbar zu machen".

Für Hinweise ist die Stadtverwaltung dankbar. "Aufmerksame Bürger haben uns in der Vergangenheit bereits bei der Ermittlung zu Verantwortlichen geholfen, so dass eine kostenpflichtige Entsorgung vermieden werden konnte."

Bürger, die Hinweise an die Verwaltung geben möchten, können das am besten per E-Mail an [email protected] tun oder sich telefonisch ans Bürgerbüro unter der Nummer (03528) 450-0 wenden.

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Themen, die Sie bewegen? Dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail [email protected].