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Hakenkreuz auf Garage und an Ullersdorfer Golfplatz geschmiert

In Ullersdorf ist eine Garage mit einem 90 Zentimeter großen Hakenkreuz beschmiert worden. Auch der Golfplatz ist betroffen Was Polizei und Ortsvorsteher dazu sagen.

Von Verena Belzer
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In Ullersdorf ist an ein Garagentor ein Hakenkreuz geschmiert worden.
In Ullersdorf ist an ein Garagentor ein Hakenkreuz geschmiert worden. © Rene Meinig (Symbolbild)

Ullersdorf. In Ullersdorf ist ein Garagentor eines Einfamilienhauses mit einem Hakenkreuz beschmiert worden. Die Täter haben dafür offenbar Sprühfarbe benutzt. Wie die Polizei nun mitteilt, ist außerdem der Ullersdorfer Golfplatz betroffen. Auch hier wurde ein Hakenkreuz entdeckt.

Ullersdorfs Ortsvorsteher Frank-Peter Wieth (CDU), gleichzeitig auch CDU-Fraktionsvorsitzender im Radeberger Stadtrat, verurteilt die Schmiererei. "Das ist eine Sauerei und geht gar nicht", sagt Wieth. "Ich bin erschüttert, dass so etwas in Ullersdorf möglich ist."

Die Polizei teilt auf Anfrage von Sächsische.de mit, dass das Hakenkreuz an der Garage Am Bauernbusch in der Zeit zwischen Sonntag, 17 Uhr, und Montag, 5.30 Uhr, auf die Garage gesprayt worden sein müsse. "Es hat eine Größe von etwa 90 Zentimetern", berichtet Polizeipressesprecher Maximilian Funke.

Die Polizei war vor Ort und hat in beiden Fällen Anzeige erstattet. Zudem hat sie in beiden Fällen die Beseitigung veranlasst.

Nun ermittelt der Staatsschutz. Wer Hinweise geben kann, kann sich an jedes Polizeirevier wenden, das Kamenzer Revier hat die Telefonnummer 03578 3520.

Verwendung des Hakenkreuzes ist strafbar

1920 wurde das Hakenkreuz unter Adolf Hitler zum Zeichen der nationalsozialistischen Partei (NSDAP). 1933 wurde es zum offiziellen Zeichen des Nationalsozialismus, 1935 im Rahmen der Nürnberger Gesetze schließlich zum Staatssymbol des "Dritten Reiches".

Heute ist die Verwendung und das Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungsfeindliches Symbol strafbar. Wer es heute verwendet, spricht sich gegen die Menschenwürde und alle bei uns gesetzlich verankerten Grundrechte aus.