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Das Ärgernis um Mülltonnen in Radeberg

In Radeberg gibt es immer wieder Beschwerden über mittig auf dem Fußweg abgestellte Mülltonnen. Für Kinder auf Fahrrädern und Rollstuhlfahrer sind sie ein Hindernis.

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Eine umgekippte Mülltonne ist sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer ein Problem. Aber auch mitten auf dem Gehweg stehende Mülltonnen bringen Gefahren mit sich.
Eine umgekippte Mülltonne ist sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer ein Problem. Aber auch mitten auf dem Gehweg stehende Mülltonnen bringen Gefahren mit sich. © Symbolfoto: SZ/Eric Weser

Radeberg. Überall in der Stadt Radeberg sind sie zu sehen: Mülltonnen, welche mitten auf dem Gehweg stehen. Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Mütter und Väter mit Kinderwagen kommen nur schwer vorbei und nach Informationen von Sächsische.de ist sogar bereits ein Kind auf dem Fahrrad gegen eine geparkte Mülltonne gefahren, die auf dem Fußweg an der Mühlstraße stand, und hat sich verletzt. Jetzt hat sich die Stadtverwaltung in das Problem eingeschaltet.

Wann ein Bußgeld droht

Mülltonnen, die zur Entleerung bereitgestellt werden, dürfen Fußgängern und Fahrzeugen nicht das Vorbeikommen erschweren, teilt die Radeberger Stadtverwaltung mit, und begründet, dass besonders für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, Mülltonnen ein unüberwindbares Hindernis darstellen können. "Übrig bleibt den Betroffenen dann als einziger Ausweg nur das riskante Ausweichen auf die Straße. Die Mülltonnen passend zurechtrücken, können Rollstuhlfahrer in der Regel nicht", erklärt Pressesprecherin Sarah Günther.

Die Stadtverwaltung Radeberg weise deshalb darauf hin, dass Mülltonnen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen zwar so zu platzieren sind, dass dem Entsorgungsunternehmen ein einfaches, schnelles Leeren möglich ist. Gleichzeitig ist jedoch darauf zu achten, dass Verkehrsteilnehmer ungehindert und sicher an den Behältern vorbeikommen können. Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch hier geboten.

Das Entsorgungsunternehmen sei sensibilisiert worden, Tonnen nach der Leerung ordentlich zurückzustellen. Günther betont: "Nach erfolgter Leerung – so ist es in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt – sind Tonnen übrigens schnellstmöglich wieder an ihren üblichen Standort zu bringen. Wird dies nicht beachtet, droht sogar ein Bußgeld."