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Wie sehr stört die Menschen in Coswig der Bahnlärm?

Das Eisenbahn-Bundesamt will wissen, ob Anwohner der Schienenverkehr stört.

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Wer nahe der Bahnschienen wohnt und sich vom Lärm gestört fühlt, kann sich noch bis Ende April beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren.
Wer nahe der Bahnschienen wohnt und sich vom Lärm gestört fühlt, kann sich noch bis Ende April beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren. © Symbolfoto: Jürgen Lösel

Coswig/Bonn. Das Eisenbahn-Bundesamt startete Mitte März die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken, teilt das Eisenbahn-Bundesamt im Coswiger Amtsblatt mit. Zeit für eine Meldung ist noch bis Montag, 24. April 2023, und zwar auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes.

Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Für mögliche Fragen oder Anregungen steht das Eisenbahn-Bundesamt gern zur Verfügung: unter der Telefonnummer 0228 98260 oder per E-Mail an [email protected]. (SZ)

  • Weitere Informationen gibt es online.