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Moritzburg schützt Gestüt und Schloss

Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Gemeinde das Abbrennen von Feuerwerk über den Jahreswechsel an den beiden sensiblen Gebäudeensembles.

Von Udo Lemke
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Um Brände und Stress für die Pferde zu vermeiden, ist Feuerwerk am Moritzburger Schloss und dem Gestüt verboten.
Um Brände und Stress für die Pferde zu vermeiden, ist Feuerwerk am Moritzburger Schloss und dem Gestüt verboten. © Arvid Müller

Natürlich gehört es für viele zu Silvester, dass geknallt wird und man Feuerwerk aufsteigen lässt. Ist die Gemeindeverwaltung Moritzburg der Spielverderber, wenn sie genau das zwischen Käthe-Kollwitz-Haus im Westen und den Gebäuden des Landgestüts im Osten in dieser Zeit verbietetUnd auch der Schlossdamm ist davon betroffen, die Schlossinsel selbst ist am 31. Dezember ohnehin gesperrt.

Auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt ist jetzt eine sogenannte Allgemeinverfügung eingestellt, in der es heißt: "Das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II – handelsübliches Kleinfeuerwerk, wie z. B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc., – ist in der Zeit vom 31. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023, jeweils von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in der Verbotszone untersagt." Und: "Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden."

Seit etwa vier Jahren setze man diese Allgemeinverfügung in Abstimmung mit der Geschäftsführerin des Landesgestüts, Kati Schöpke, in Kraft, erklärt der Moritzburger Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos). Die Gründe dafür sind in der Verfügung aufgelistet. So befinden sich an der Meißner und Radeburger Straße mehrere historische, schützenwerte und teilweise auch denkmalgeschützte Gebäude von kulturhistorischer Bedeutung, die mit einer Vielzahl brandempfindlicher Materialien und Inventar ausgestattet sind. "So beherbergt das Schloss Moritzburg organische Materialien, wie Leinwandgemälde, Papier- und Ledertapeten und gefasste Holzoberflächen sowie Wandmalereien. Diese brandempfindlichen Materialien bilden somit nicht nur ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes, sondern auch ein damit verbundenes sehr großes potenzielles Schadensausmaß im Brandfall, mit teilweise irreversiblen Schäden."

Beim Landgestüt wiederum bestehe eine besondere Gefährdung durch die von ihrer Natur aus leicht entflammbaren Materialien wie Stroh und Heu." Sollte es bei Schloss und Gestüt zu Bränden kommen, "besteht nicht nur eine erhebliche Gefahr zur Zerstörung besonders wertvoller Kulturgüter und wertvollen Tierbestands, sondern auch die Gefahr, dass deren schnelle und komplette Evakuierung im Brandfall mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist." So könnten etwa Silvesterraketen zwischen Ziegeln und Verwahrungen, aber auch in Dachläden, Lüftungsöffnungen, an Traufe und Ortgang, einschlagen. "Insbesondere Silvesterraketen können beim Abbrennen Temperaturen bis 2.000 Grad Celsius entwickeln und stellen dadurch eine kaum kalkulierbare Brandgefahr dar."

Bürgermeister Hänisch macht noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam: Als es auf dem Schlossparkplatz und dem Schlossdamm Feuerwerke gegeben hat, seien die Pferde im Gestüt regelmäßig "durchgedreht". Denn als Fluchttiere wollen sie sich dem Feuerwerk entziehen, können aber nicht weg. "Wir haben zu Silvester immer mehr Personal in den Ställen, um die Situation zu bewältigen und die Pferde zu beruhigen", erklärt Anja Imke, die Sprecherin des Gestüts, auf SZ-Nachfrage. Sie verweist darauf, dass die Stallungen extrem brandgefährdet seien. Das Problem sei, dass die meisten Leute nicht wüssten, was die Silvesterknallerei für einen extremen Stress für die Pferde bedeutet.

Was die Einschränkung von Freiheiten betrifft, formuliert die Allgemeinverfügung ganz klar: "Das Abbrennverbot ist angemessen und schränkt den angesprochenen Personenkreis nicht unzumutbar in dessen Rechten ein."