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Targobank muss Radebeuler 5.848 Euro erstatten

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte wegen sittenwidriger Zinsen geklagt – und hat nun gewonnen. Doch es gibt bereits einen neuen Wucher-Fall.

Von Kornelia Noack
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Bares Geld gibt es jetzt für Andreas Rinke aus Radebeul zurück. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte für ihn gegen die Targobank geklagt.
Bares Geld gibt es jetzt für Andreas Rinke aus Radebeul zurück. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte für ihn gegen die Targobank geklagt. ©  Symbolfoto: dpa

Als Andreas Rinke vom Ausgang der Gerichtsverhandlung erfahren hat, war er sehr erleichtert. Knapp zwei Jahre hatte das Verfahren gedauert. Nun steht fest: Die Targobank, bei der der Radebeuler Anfang 2019 einen Kreditvertrag unterschrieben hatte, muss 5.848 Euro an ihn zurückzahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte für ihn geklagt. Sie warf dem Geldinstitut Wucher und Sittenwidrigkeit vor. Mit 13,04 Prozent Zinsen sollte Rinke für einen Kleinkredit doppelt so viel wie marktüblich zahlen. Vor dem Landgericht Görlitz gab die Targobank nun nach und erkannte die Forderung der Verbraucherschützer "vollumfänglich" an. Ein großer Erfolg – wenn auch mit einem Beigeschmack.

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