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Sportgericht urteilt gegen Hertha BSC

Das Gericht geht davon aus, dass Hertha-Spieler von Auerbacher Akteuren rassistisch beleidigt wurden. Aber das Spiel hätte nicht abgebrochen werden dürfen.

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© Symbolfoto: Jan Huebner

Leipzig/Berlin. Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat Hertha BSC wegen des eigenmächtigen Abbruches des B-Jugend-Regionalligaspiels am 14. Dezember 2019 beim VfB Auerbach verwarnt und die Partie für die Berliner mit 0:2 verloren gewertet. Gegen den VfB und zwei seiner Spieler sind wegen des Rassismusvorwurfes jedoch weitere sportgerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

Das Gericht geht zwar davon aus, dass Hertha-Spieler während der Begegnung von Auerbacher Akteuren rassistisch beleidigt worden sind. "Allerdings sind diese Verfehlungen während des Spiels weder den Schiedsrichtern noch anderen Spielbeteiligten beziehungsweise Verantwortlichen konkret und detailliert angezeigt worden", teilte der NOFV mit.

Durch das Verhalten der Berliner seien die Aufklärung des Sachverhaltes und unmittelbare Maßnahmen oder Sanktionen vereitelt worden. Spielabbrüche seien nach den Statuten der Fußballverbände "immer als letztes aller möglichen Mittel" und "allein durch die Schiedsrichter anzuordnen". Der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung werde "durch derart überstürzte und unstrukturierte Aktionen eher behindert als gefördert".

"Wir hätten uns im vorliegenden Fall sicherlich eine andere Entscheidung gewünscht, nichtsdestotrotz möchten wir positiv anmerken, dass den Ausführungen und Schilderungen unserer Spieler vom Sportgericht Glauben geschenkt wurde, sodass nun auch ein entsprechendes Sportgerichtsverfahren durch den NOFV zu den gesamten Vorfällen inklusive den rassistischen Beleidigungen eingeleitet wird", wird Thomas E. Herrich, Mitglied der Hertha-Geschäftsleitung und Clubanwalt, auf der Internetseite des Vereins zitiert. (dpa)